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AHA setzt sich für Schutz und Erhalt der Weißen Elster zwischen Zeitz und Leipzig ein

Die 245,4 km lange Weiße Elster, welche im tschechischen Teil des Erzgebirges in As entspringt, dann das Vogtland, Ostthüringen zwischen Greiz und Gera, die Leipziger Tieflandbucht zwischen Zeitz und Leipzig, auf einer Länge von 23 km die Stadt Leipzig durchfließt sowie westlich von Schkeuditz wieder Sachsen-Anhalt erreicht und letztendlich bei Halle-Beesen in die Saale mündet, bildet trotz bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Die vielfältigen Auenwälder, Auenwiesen, Feuchtgebiete und Gewässersysteme haben daher einen sehr vielfältigen Schutzstatus. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie stressgeplagten Menschen zur Erholung und Entspannung.

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich daher sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Zeitz und Leipzig zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.

1a-Zeitz-Blick Von Brücke Baenschstraße Weiße Elster Flussabwärts Nach Osten  (1)

1a-Zeitz-Blick Von Brücke Baenschstraße Weiße Elster Flussabwärts Nach Osten (1)

Nun möchte der AHA diese Gedanken einer interessierten Öffentlichkeit und den Verantwortlichen im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen sowie den dort angesiedelten Land- und Stadtkreisen und Gemeinden erneut und vertieft vorstellen. Dabei soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Weißen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.

Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 27.06.2015 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Weiße Elster zwischen Zeitz und Gera umfassend in Augenschein. Erfreulicherweise stellten sie dabei fest, dass innerhalb der Stadt Zeitz die Weiße Elster große Strecken unverbaut am Ufer und in der Gewässersohle fließen kann. Eine der ersten Stationen war der ca. 88 ha große Restauenwald Tiergarten, welcher daher auch den Namen Aueholz trägt. Im Zuge des Sommerhochwassers 2013 stand auch in diesem Landeswald das Hochwassser, was klar verdeutlicht, dass die baulichen und räumlichen Einschränkungen durch die Bahnstrecke und durch Sportanlagen im Süden bzw. Südosten sowie der Schießanlage im Osten nichts an der Zugehörigkeit zum Hochwassereinzugsbereich der Weißen Elster ändern konnten. Der nunmehr z.B. von Stiel- und Traubeneichen, Gemeiner Esche, Ulmen, Rot- und Weißbuchen geprägte Gehölzbestand bedarf nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einer naturnaheren Entwicklung, besseren Wiederanbindung an das Flusssystem der Weißen Elster, einer räumlichen Wiederausdehnung sowie Stopp weiterer Flächenversiegelungen jeglicher Art. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer kommen daher zum Schluss, dass der Restauenwald Tiergarten bzw. Aueholz einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption bedarf, welche durch Wissenschaftler und Studenten von wissenschaftlichen Einrichtungen wie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Hochschule Anhalt in Bernburg erstellt werden könnten.

Eine wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sollte nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch die Fläche der ca. 4 ha großen, einstigen Kleingartenanlage, welche südöstlich des Tiergarten, ebenfalls in der Elsteraue befindet und ein Bindeglied zur Weißen Elster darstellt. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnten hier eine Streuobstwiese, eine unregelmäßig gemähte Auenwiese bzw. ein sukzessiver Auenwald entstehen.

6a-Gemeinde Elsteraue Blick Von Brücke Zwischen Bornitz & Göbitz Bornitzer Weg Blick Weiße Elster Flussabwärts Nach Nordosten  (1)

6a-Gemeinde Elsteraue Blick Von Brücke Zwischen Bornitz & Göbitz Bornitzer Weg Blick Weiße Elster Flussabwärts Nach Nordosten (1)

Im anschließenden Gebiet der Gemeinde Elsteraue ist neben dem erfreulich naturnaheren Verlauf der Weißen Elster schnell erkennbar, dass häufig zu geringe Gewäs-serschonstreifen existieren sowie Deiche zu nah am Fluss stehen. Dabei besteht deut-lich mehr Retentionsraum, wenn durch umfassende Deichrückverlegungen die Altaue wieder Anschluss an die Weiße Elster zurückerhält. Gleichermaßen trifft dies auf Teile des Raums bei Pegau zu.

Von der Brücke über die Weiße Elster zwischen Bornitz und Göbitz nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Wehr in Augenschein, welches den Fluss zum Überlauf zum Mühlgraben anstaut. Hier gilt es Lösungen zu finden, welche die ökologische Durchlässigkeit des Fließgewässers bewahrt. Dazu könnte zum Beispiel eine Sohlgleite dienen.

Den im Rahmen der Fahrradexkursion vollzogene Halt im FahrradStop, Bornitzer Weg 01 in 06729 Göbitz/Gemeinde Elsteraue diente dazu, bei einem Imbiss Erläuterungen zu den Vorhaben in der Elsteraue geben zu können. Dabei wäre es bestimmt interessant, wenn die Lokalität noch mehr Einbindung in den Schutz, Erhalt und Betreuung der Weißen Elster und ihrer Aue finden könnte.

Ebenfalls in der Gemeinde Elsteraue müssen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass immer mehr Wege eine Befestigung mit Asphalt erfahren. Neben der Tatsache, der zunehmenden Flächenversiegelung, dienen derartig befestigte Wegabschnitte den Kfz.-Verkehr befördern und zunehmenden ein Hindernis für Kleinsttiere darstellen. Selbst eine Kopfweide fiel den Baumaßnahmen in Beersdorf zum Opfer. Von daher halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für dringend geboten, derartige Maßnahmen unbedingt zu unterlassen.

Entlang der begradigten Weißen Elster zwischen Elstertrebnitz und Pegau ist erfreulicherweise ein deutliches Bestreben des Flusses zu erkennen zu mäandrieren. Diesen Prozess gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zu schützen und keinesfalls durch Baumaßnahmen zu stoppen. Bereits jetzt ist die strukturelle Vielfalt in Folge des Wechselspiels zwischen Gleit- und Prallhängen deutlich erkennbar. Somit entstehen u.a. auch Lebensräume für Uferseeschwalben, Bienenfresser sowie Insekten wie Wildbienen.

Unterhalb von Pegau in Weideroda betrachteten den Einmündungsbereich des Abschlaggrabens Weideroda in die Weiße Elster. Dieses Einlassbauwerk bildet eine umfassende ökologische Barriere, welche einer Alternative bedarf. Diese könnte in der Mäandrierung des Abschlagsgrabens Weideroda oder in der Schaffung eine Sohlgleite liegen. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist hier die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption dringend geboten. Ebenfalls erforderlich ist die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für den ab der Kläranlage Kleindalzig beginnenden voll betonierten Verlauf der Weißen Elster in der Umgehung der Alttagebaue und nunmehrig entstehenden Seenlandschaft –Zwenkauer und Cospudener See- südlich von Leipzig. Bereits das einführende Staubecken verschärft die ökologische Situation der Weißen Elster, da hier Sedimente, welche der Fluss bisher mittransportiert hat, sich hier ablagern. Einerseits bedarf der Fluss die Sedimente zur Gestaltung seines Flussbettes und zum anderen ist technischer Aufwand erforderlich, um diese aus dem Staubecken zu entfernen.

Eine sehr große ökologische Barriere bildet zudem die Staustufe zwischen den Leipziger Ortsteilen Knautnaundorf und Hartmanndorf. Der naturferne Verlauf der Weißen Elster bedarf nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einer dringenden Alternative, welche wissenschaftlich fundiert sein muss. Als nächste Station suchten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den 50 ha großen, einst in den Jahren 1933 bis 1935 errichteten Elsterstausee Bösdorf im Südwesten Leipzigs auf. Einst für ein Fassungsvermögen von ca. 1.000.000 m³ ausgelegt, in den 70er-Jahren für den Tagebau massiv verkleinert, in den 80er-Jahren für die Speisefischproduktion genutzt und saniert in den 90er-Jahren, ist das künstliche Gewässer –außer vereinzelte Feuchtgebiete- weitgehend trockengefallen. Mit dem Tagebau ging mit der Weißen Elster nicht nur ein natürlicher Zufluss verloren, sondern deren betonierte Verlegung, ging mit einer umfassenden Tieferlegung von bis ca. 3 m einher. Den größten Einfluss übte bzw. übt der im August 1981 eröffnete und am 07.10.1992 beendete Tagebau Cospuden. Der Tagebau nahm eine Flä-che von ca. 3 km³ in Anspruch. Man zerstörte etwa 116 ha Auenwald, bewegte ca. 87 Millionen m³ Abraum und förderte 32 Millionen Tonnen Rohbraunkohle. Der Cospu-dener See, welcher im Jahre 2000 seinen Endstand mit 110 m über NN erreichte, bestimmt daher vorrangig den Grundwasserstand des Gebietes und somit auch des Elsterstausees Bösdorf im Südwesten Leipzigs. Insofern erscheint es sinnvoll zu sein ein Pro und Contra im Zuge einer umfassenden wissenschaftlichen Erarbeitung abzuwägen. Inhalt einer derartigen Untersuchung sollte die historische und hydrologische Entwicklung, Entwicklung und Bestand von Fauna und Flora, der Bestand und Eintrag von Nährstoffen, Aufwand und Nutzen der Sicherung eines bestimmten Wasserstandes aus hydrologischer, ökologischer, touristischer und hydrologischer Sicht sein.
Mit großem Interesse nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verlauf der Weißen Elster im Bereich des Restauenwaldes „In den Schönen“/Der Zschochersche Winkel auf. Hier lassen sich noch deutlich alte, naturnahere Strukturen der Weißen Elster und ihrer Nebenarme erkennen. Dies sollte wieder Ziel für die Gesamtentwicklung des Flusses sein.

9a-Gemeinde Elsteraue Blick Deich Bei Göbitz Nach Westen In Richtung Bornitz  (2)

9a-Gemeinde Elsteraue Blick Deich Bei Göbitz Nach Westen In Richtung Bornitz (2)

Ebenfalls prägte der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen mit großer Sorge Pläne und Aktivitäten in Leipzig zum Ausbau der touristischen Nutzung des Floßgrabens bis hin zur Schaffung von Möglichkeiten für den motorisierten Bootsverkehr. Derartige Ausbau- und Nutzungsvorhaben zerstören einen sehr wichtigen Teil der Leipziger Elster-Pleiße-Aue, indem Lebens- und Rückzugsraume für Fauna und Flora einer massiven Unvernunft zum Opfer fallen, was sich u.a. im Totalverlust von Brutmöglichkeiten für den Eisvogel, von Motorschrauben aufgewirbelten Sedimenten mit einhergehender verstärkter Gewässertrübung sowie Abgas- und Lärmbelastungen manifestiert. Ferner stellt dies jedoch eine massive Beförderung aller gewässerbaulichen Maßnahmen wie Saale-Elster-Kanal, Saaleseitenkanal und nicht zuletzt den von der Stadt Leipzig vorangetriebenen Ausbauplänen für den Floßgraben zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in die Pleiße dar.

16a-Weiße Elster Zwischen Elstertrebnitz & Pegau Blick Flussabwärts Nach Nordosten  (2)

16a-Weiße Elster Zwischen Elstertrebnitz & Pegau Blick Flussabwärts Nach Nordosten (2)

Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen.

24a-Leipzig Blick Von Weißer Brücke Flossgraben Aufwärts Nach Süden  (2)

24a-Leipzig Blick Von Weißer Brücke Flossgraben Aufwärts Nach Süden (2)

Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlagen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AHA-Fahrradexkursion vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes erfolgten Begradigungen gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße –auch Kuhstrangwasser genannt- im Jahre 1879 und des Rödel führte, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr. Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.

30a-Leipzig-Connewitz Pleiße Südlich Brücke Streitholz & Der Beipert  (2)

30a-Leipzig-Connewitz Pleiße Südlich Brücke Streitholz & Der Beipert (2)

Schließlich endete die Fahrradexkursion endete am „Leipziger Eck“, wo die Pleiße in das Elsterflutbett einmündet.In dem Zusammenhang möchte der AHA ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region zwischen Gera und Zeitz bis Leipzig, speziell in den drei Städten sowie in den dazwischenliegenden Landkreisen, Städten und Gemeinden bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Fotos: Andreas Liste, Wolfgang Stoiber

Initiative „Pro Baum“ hält verstärkten Schutz von Gehölzen in der Stadt Halle (Saale) für dringend geboten!

Bäume und Sträucher, zusammengefasst als Gehölze bezeichnet, haben eine sehr wichtige, grundsätzliche Funktion zum Erhalt und zur Entwicklung von Leben auf der Erde. Sie geben in Folge der Photosynthese Sauerstoff und Wasser an die Atmosphäre ab und tragen somit zur Lebensfähigkeit auf der Erde bei. Ferner fungieren sie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten, beeinflussen durch ebengenannte Prozesse und Schattenbildung positiv das Klima in Stadt und Land, dienen der Stadtund Landschaftsgestaltung, der Mythenbildung und als Grundlage für Kultur, Kunst und Literatur sowie haben eine Funktion zur Vermeidung von Wind- und Wassererosion.

Von daher muss es für den Menschen ein absolutes Muss sein, Gehölze im Ganzen und Einzeln massiv und vollumfänglich zu schützen. Passend zu den zahlreichen flächendeckenden Abholzungen im Stadtgebiet von Halle (Saale), wozu beispielhaft die Gehölzfällungen in der Delitzscher und Beesener Straße, am Saaleufer zwischen Genzmer Brücke und Karl-Meseberg-Brücke, auf der Ziegelwiese, am künftigen Sitz der Leopoldina sowie in der Otto-Stomps-Straße gehören, verabschiedete der hallesche Stadtrat am 23.11.2011 eine stark verwässerte Baumschutzsatzung, welche mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 21.12.2011 endgültig in Kraft trat. Diese Baumschutzsatzung stellt nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ eine starke und massive Verschlechterung zur vorangegangenen Satzung vom 22.07.1998, geändert am 23.05.2001 dar.

Schon der pauschale Ausschluss von Nadelgehölzen außer der Eibe-, von Laubgehölzen wie Eschenahorn, Götterbaum, Robinie und Pappel außer Schwarzpappel und Zitterpappel- sowie die weitere Ausgrenzung von Sträuchern ab 1m Höhe tragen zur weiteren Reduzierung eines nachhaltigen Gehölzschutzes in Halle bei. Bereits jetzt zeigt sich wie schnell, unkompliziert und rücksichtslos Fällungen von Gehölzen in Halle möglich sind. Das Schlimme dabei ist, dass beispielsweise der hallesche Fachbereich Umwelt mit schlechtem Beispiel vorangeht. Ferner ist die Rolle der Baumschutzkommission sehr vage geregelt. Jedoch ist klar, dass die für Fällungsgenehmigung zuständige untere Naturschutzbehörde sich nicht weiter hinter der ehrenamtlichen Baumschutzkommission verstecken darf und kann.

Die Initiative „Pro Baum“ sieht in der nunmehrigen Baumschutzsatzung einen weiteren Schritt rückwärts in Sachen Gehölzschutz, obwohl massive fachlich-inhaltliche und rechtliche Verbesserungen dringend vonnöten wären. Die nunmehrige Baumschutzsatzung erfüllt nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ keinesfalls den obengenannten Anforderungen. Zudem kritisiert die Initiative „Pro Baum“, dass sich weder Stadtverwaltung, noch der Stadtrat mit ihrem Änderungsentwurf vom 29.10.2007 ernsthaft auseinandergesetzt hat. Wahre Demokratie sowie die Nutzung und Einbeziehung bürgerschaftlicher Fach- und Sachkompetenz sehen anders aus.

Nunmehr findet in der „Mitteldeutschen Zeitung“ eine sehr eigenartige Diskussion zum Schutz von Gehölzen in Gartenanlagen und Privatgrundstücken statt. Es ist unverständlich, dass sich Gartennutzer- und Eigentümer derartig heftig für weitere Lockerungen im Schutz von Gehölzen einsetzen. Dabei setzt nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“, die Stadtverwaltung Halle lediglich Festlegungen um, welche sie noch vor obengenannten Änderungen der Baumschutzsatzung im Jahr 2011 erlassen hatte. Dies verdeutlicht sich zum Beispiel insbesondere bei den Ausführungen zu den Ereignissen von Michèle Kramm aus dem Rosengartenviertel, welche im Jahr 2010 eine Fällgenehmigung zur Fällung einer Blaufichte erhielt. Die Initiative „Pro Baum“ sieht hier in den genannten konkreten Fall ein klar rechtlich und fachlich exaktes Handeln, da die Erteilung der Fällgenehmigungen noch vor den Änderungen der Baumschutzsatzung im Jahre 2011 erfolgten. Dieses Handeln fällt unter Gewährung der Rechtssicherheit und ist daher vom Grundsatz her nicht zu bemängeln.

Derartige Diskussionen zeigen aber deutlich auf, dass die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes, Erhaltes und einer umfassenden Weiterentwicklung und Mehrung der Gehölzbestände noch lange nicht in großen Teilen der Bevölkerung angekommen ist. Öffentliche Verwaltungen, so auch der hallesche Fachbereich Umwelt, gehen dabei auch häufig genug nicht mit gutem Beispiel voran.

Von daher fordert die Initiative „Pro Baum“ den Schutz von Gehölzen voranzutreiben, wozu eine umfassende Aufklärungs- und Umweltbildungsarbeit gehört. Das setzt aber voraus, dass die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) ihr Verhältnis zum Gehölzschutz grundsätzlich ändern. Dazu zählt die Erarbeitung einer Gehölzschutzsatzung, welche den Namen auch verdient. Eine darauf aufbauende hallesche Gehölzschutzkonzeption, als Grundsatzhandlungsrichtlinie zum Schutz, Erhalt, Weiterentwicklung und Mehrung der Gehölzbestände in der Stadt Halle (Saale) ist dringend erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte fachlich-inhaltliche und rechtliche Handlungsgrundlage im Umgang mit Gehölzen auf öffentlichen und privaten Flächen zu besitzen.

Die ehrenamtliche Initiative „Pro Baum“ erklärt sich bereit im Rahmen ihrer Möglichkeit mitzuwirken. Von daher ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung auf, sich verstärkt für einen nachhaltigen Gehölzschutz in fachlich-inhaltlicher sowie rechtlicher Hinsicht einzusetzen.

Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Initiative „Pro Baum“
c/o
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: initiativeprobaum@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA führt Fahrradexkursion zum NSG „Tiefkippe Schlaitz“ durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 28.03.2015 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum NSG „Tiefkippe Schlaitz“ durch.

Die Fahrtroute umfasst folgende Strecke: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „Invalidendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Muldental-Radwanderweg durch den Salegaster Forst und über die Mulde-Leine-Aue bis zum Muldewehr, anschließend durch Muldenstein und am Fuße des Muldensteiner Berges entlang – vorbei an Meisels Grab, dem Standgewässer „Walm“, dem ehemaligen Kraftwerk Muldenstein – bis zum NSG „Tiefkippe Schlaitz“, weiter auf dem Muldental-Radwanderweg zum Einlaufbauwerk am Muldestausee bei Pouch, Radweg über Pouch, Mühlbeck bis Friedersdorf, auf dem Muldental-Radwanderweg bis zum Muldewehr und dann weiter nach Wolfen zum Bahnhof

Treff: 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen

Der AHA beabsichtigt die Fahrradexkursion zu nutzen, um die jeweiligen Natur- und Landschaftsräume und ihre Bedeutung und Schutzwürdigkeit zu erläutern sowie Überlegungen zu deren Schutz, Erhalt und Entwicklung darzulegen. Ferner möchte der AHA aufzeigen, wie sich Interessenten dabei ehrenamtlich einbringen können.

Wer noch mehr zur „Fahrradexkursion zum NSG „Tiefkippe Schlaitz““ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA setzt sich für Schutz und Erhalt der Weißen Elster zwischen Leipzig und Zeitz ein

Die 245,4 km lange Weiße Elster, welche im tschechischen Teil des Erzgebirges in As entspringt, dann das Vogtland, Ostthüringen zwischen Greiz und Gera, die Leipziger Tieflandbucht zwischen Zeitz und Leipzig, auf einer Länge von 23 km die Stadt Leipzig durchfließt sowie westlich von Schkeuditz wieder Sachsen-Anhalt erreicht und letztendlich bei Halle-Beesen in die Saale mündet, bildet trotz bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Die vielfältigen Auenwälder, Auenwiesen, Feuchtgebiete und Gewässersysteme haben daher einen sehr vielfältigen Schutzstatus. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie stressgeplagten Menschen zur Erholung und Entspannung.

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich daher sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die Weiße Elster zwischen den Städten Zeitz und Leipzig zu intensivieren. Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Zeitz, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.

Nun möchte der AHA diese Gedanken einer interessierten Öffentlichkeit sowie den Verantwortlichen im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen erneut und vertieft vorstellen. Dabei soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Weißen einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen. Dazu hat der AHA vorgesehen am Samstag, den 27.06.2015, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster zwischen Zeitz und Leipzig durchzuführen. Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße unweit der Weißen Elster und endet am „Leipziger Eck“, wo die Pleiße in die Weiße Elster einmündet. Im Rahmen der Fahrradexkursion ist vorgesehen im FahrradStop, Bornitzer Weg 01 in 06729 Göbitz/Gemeinde Elsteraue ein Halt einzulegen, um bei einem Imbiss Erläuterungen zu den Vorhaben in der Elsteraue geben zu können. In dem Zusammenhang bittet der AHA um eine verbindliche, schriftliche Voranmeldung bis zum 30.05.2015. Der Kontakt ist folgendermaßen möglich:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002:

„Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier – und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umf eldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“

Zitat Ende, hatten die Bürgerinitiative Hakelwald und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum fünften Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 10.01.2015 ab Heteborn einzuladen.

Eingebettet zwischen den Orkantiefs „Elon“ und „Felix“, verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der Exkursion mit ca. 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.

Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.

Das anwesende Mitglied des Europäischen Parlaments Sven Schulze (CDU) verwies in seinen anschließenden Ausführungen, dass auch ihm der Schutz des Hakels sehr am Herzen liegt. Jedoch bezweifelt er, dass eine vollständige Aufgabe der forstwirtschaftlichen Nutzung notwendig und überhaupt politisch durchsetzbar ist. Er möchte sich im Rahmen der Exkursion aber mit den Vorstellungen des AHA auseinandersetzen, um politischen Verantwortlichen im Land und auf kommunaler Ebene die Situation darzulegen und deren Vorstellungen zu hinterfragen. Letztendlich muss es nach seiner Ansicht dazu führen, dass alle Verantwortlichen und Interessenten an einen Tisch kommen, um machbare Kompromisse zu suchen. Hinsichtlich des Flugplatzes Cochstedt erklärte der CDU-Abgeordnete, dass er nicht verstehe, warum zu Zeiten der Nutzung durch die Sowjetarmee dies kein Problem für die Vogelwelt sei und jetzt auf einmal doch.

Der AHA-Vorsitzende drückte die Freude aus, dass es Herr Schulze einrichten konnte, an der Exkursion teilzunehmen und man so hofft nun endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen. Hinsichtlich der Anmerkungen des Abgeordneten zum Flugplatz Cochstedt, gab der AHA-Vorsitzende zu bedenken, dass die Vielfachbelastung für die Avifauna zugenommen hat. Dazu zählen die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen. Während des Beginns der Exkursion in den Hakel, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Agrargenossenschaft e.G. Hedersleben Lutz Trautmann, dass aber eine andere Landwirtschaft aus ökonomischen Gründen nicht möglich sei. Zudem muss man bedenken, dass die Landwirtschaft eine Aufgabe zur Ernährung und zur Produktion nachwachsender Rohstoffe habe. Es könne nicht sein, dass der Nahrungsmittelbedarf im zunehmenden Maße auf Kosten der Dritten Welt erfolge. Ferner müsse man ihm erklären, wie die Deckung des Holzbedarfes erfolgen soll, wenn u.a. im Hakel keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr stattfinden könnte.

Dem entgegneten AHA-Mitglieder, dass die gegenwärtige Anbaustruktur wenig mit der Absicherung der Ernährung der Bevölkerung zu tun habe. Ferner hat in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten. Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen.

Hinsichtlich der Dritten Welt gilt es faire Weltmarktpreise zu zahlen, um den dortigen Menschen helfen zu können. Herr Trautmann hat nach Auffassung der AHA-Mitglieder somit auch die globale Komponente eingebracht. Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe.

Einig waren sich der Vorstandsvorsitzende, die überwiegende Zahl der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie die AHA-Mitglieder, dass die tagtägliche Neuversiegelung von 81 ha, was ca. 116 Fußballfeldern und im Jahr in etwa der Fläche der Stadt München entspricht, eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft darstellt. In Fortsetzung der Exkursion und Feststellung massiv zerfahrener Rückegassen, erkundigte sich der Europaabgeordnete Sven Schulze, was die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu aussagen. Einige Exkursionsteilnehmer und AHA-Mitglieder erläuterten, dass die gegenwärtige Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) darauf abzielt, wie eingangs erwähnt, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSGVO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen. Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden. Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.

Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor. Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemeinden Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn. In ihr sind folgende Handlungen verboten:

  • die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln,
  • Bodenschätze abzubauen,
  • den Landschaftscharakter zu verändern,
  • die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern,
  • nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen,
  • bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf

Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen. Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen. Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen. Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Pünktlich zum Eintreffen des Orkantiefs „Felix“ fand die Exkursion mit dem Hinweis auf folgende Fahrradexkursion des AHA ihr Ende:
Samstag, den 18.07.2015, Beginn: um 10.00 Uhr Fahrradexkursion mit folgender Route:
Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben -> Naturschutzgebiet Hakel -> Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaensefurther Busch -> Bahnhof Stassfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Stassfurt

Dauer: ca. 6 Stunden

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Foto: Andreas Liste

Neujahrsexkursion Im Hakel

Neujahrsexkursion Im Hakel

Der Pfingstanger in Halle (Saale) und Saalekreis bedarf eines intensiven Schutzes

Beruhend auf einer mehrjährigen und sehr bewährten Tradition, fand mitten im Herbst 2014 wiederum eine gemeinsame mykologische Exkursion der Fachgruppe Mykologie im Naturschutzbund, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum Pfingstanger in Halle-Wörmlitz statt. Das Hauptanliegen bildete das Suchen, Finden und Bestimmen von Pilzen in dem sehr arten- und strukturreichen Gebiet an der Grenze zu den Gemeinden Schkopau und Teutschenthal im Landkreis Saalekreis. Mit großem und regem Interesse nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die fachlich-fundierten und sehr informativen Ausführungen der beiden anwesenden sehr erfahrenden und ebenso fachlich-kompetenten Mykologen auf, welche ihr unerschöpfliches Wissen auch als ehrenamtliche Pilzberater weitergeben. Schätzungsweise 20 verschiedene Pilzarten, wovon mehrere besonders geschützte Arten dabei waren, bereichern den Landschafts- und Naturraum Pfingstanger, was zum größten Teil zum 125 ha großem „Pfingstanger bei Wörmlitz“ gehört und in der Stadt Halle (Saale) und ein kleinerer Teil in der Gemeinde Schkopau im Landkreis liegt.

Der bis 1991, zuletzt von der sowjetischen Armee, militärisch genutzte Pfingstanger ist zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie liegt im EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und im FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“. Das Gesamtgebiet ist von wertvollen Biotoptypen wie z.B. Auenwäldern, Auenwiesen, ständigen und temporären Gewässern, Röhrichte, Streuobstwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geprägt, welche umfassender Maßahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung erfordern. Die Ausgliederung von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Jahre 1993, um sie mit Wohnbauten sowie dazugehörigen Infrastrukturen zu bebauen, haben zur massiven Zerstörungen von Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen, Gehölzbereichen und Feuchtgebieten auf den betroffenen Buntsandsteinhängen geführt. Darüber hinaus hat das Landschaftsbild nachhaltigen Schaden genommen. Bei jeder Exkursion muss man darüber hinaus immer beobachten, wie sich Spaziergänger aus diesem Wohngebiet mit freiherumlaufenden Hunden im Naturschutzgebiet bewegen. Außerdem war auch wieder bei der Exkursion zu beobachten, dass Bauern am Ostrand des Pfingstangers mit dem Pflug Wiesen- und Pilzstandorte einverleiben. Dabei sind zum Beispiel Standorte des geschützten Schwärzenden Saftlings, aber auch des Riesen-Schirmpilzes und des Wiesen-Champions gefährdet. Ferner sind z.B. Bodenbrüter und Unterschlüpfe von Kriechtieren, Amphibien, Insekten und Spinnen in Gefahr.

Von der konkreten und weitläufigen Bedrohung des vielfältig, bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes ausgehend, halten es die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für dringend erforderlich, den Pfingstanger umfassend zu schützen, zu erhalten und zu betreuen. Dem schlossen sich ohne Umschweife die anwesenden Mitglieder der Fachgruppe Mykologie im Naturschutzbund, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an und appellieren in dem Zusammenhang an die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, in ihren Eigenschaften als nunmehr zuständige untere Naturschutzbehörden, entsprechende Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung zu ergreifen.

Fotos: Dietmar Hörner und Christine Fröhlich

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