Schlagwort: Saalekreis

AHA fordert Stopp der Umsetzung der Planungen zum Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der angedachten Erweiterung des „Saaleparks“ im Stadtteil Günthersdorf der Stadt Leuna erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Region. Dazu gab der AHA am 05.10.2014 und 04.02.2015 entsprechende Stellungnahmen ab, welche folgende inhaltliche Schwerpunkte beinhaltet und der Stadt Leuna und dem Landkreis Saalekreis vorliegen:

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthersdorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorvorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorvorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher verbaute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Verbauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entsprechenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFH-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Veränderung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 14 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinlänglich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und bedarf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht.

Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 15 sei noch folgendes erklärt:

  1. Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädtischen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  2. Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu betrachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  3. Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.4.3. Vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, Seiten 15 bis 17

  1. Zu a) Es ist nicht erkennbar, wo ein wichtiger Grund liegen soll, um eine vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes liegen soll. Auf Grund der zu erwartenden örtlichen, regionalen bis überregionalen Beeinflussungen gilt es eher genaustens und vollumfänglich eine Abwägung auch zum gegenwärtigen Flächennutzungsplan vorzunehmen.
  2. Zu b) In einem Flächennutzungsplan muss gemäß § 5 Absatz 1 BauGB folgendes enthalten sein, Zitat: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“, Zitat Ende. Somit hebt sich die gesamträumliche Betrachtungsweise hervor, welche bei Umsetzung des Ansinnens der Planer eine untergeordnete Rolle spielen dürfte.
  3. Zu c) Von daher gilt es im Interesse der Allgemeinheit und der Unterordnung von Partikularinteressen die Flächennutzungsplanung abzuwarten.
  4. Zu d) Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht die Inkraftsetzung durch die Stadt Leuna gleichzusetzen. Eine umfassende öffentliche Beteiligung hat kritisch die Planung unter die Lupe zu nehmen. Die Schaffung vollendeter Tatsachen ist dabei als fachlich-inhaltlich sehr bedenklich und als zutiefst undemokratisch anzusehen. Insofern ist ein vorzeitiger Bebauungsplan im Interesse der Allgemeinheit und zur Abwehr umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Partikularinteressen auszuschließen.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Bebauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Bestehende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 17 bis 19

In der vorherigen Ausgabe waren alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet, Seiten 21 und 25

  1. Zu a) Das Vorhaben orientiert nicht nur auf Erhöhung der Neuversiegelung von etwa 4,1 ha um weitere 7,8 ha, sondern befördert die Zunahme des Transportverkehrs mit einhergehender Belastung für Umwelt, Natur und Landschaft. Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt tagtäglich ca. 81 ha Boden der Verbauung zum Opfer fällt. Ein verheerender Weg, welchen offenbar die Verantwortlichen Stadt Leuna, gegen jegliche Vernunft gehen möchte.
  2. Zu b) Von einer Nichtzunahme des Kraftfahrzeugverkehr bei der Belieferung der Neuanlagen sowie umgekehrt durch den Kundenverkehr auszugehen, ist illusorisch und grob fahrlässig.
  3. Zu c) Die Flächen unter a) zeigen ja auf, dass sogenannte Bilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutz keinesfalls diesen Namen verdienen.

Zu 7.2. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 55 bis 58

Die dargestellten Auswirkungen sind nicht nur eine Belastung für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies manifestiert sich nicht nur über die Flächenversiegelung, sondern auch durch Verlärmung, Feinstaubbelastung und mit Abgasen. Von daher sind diese Überlegungen der Planung sofort und unverzüglich zu beenden.
Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 3.398 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 509.700 g = 509,7 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 67.960 m² = ca. 6,8 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 58 und 60

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 7,8 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 3.510 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 273.780 m³ pro Jahr = 27.3780.000 l pro Jahr, was in etwa 75.008,00 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 60 bis

Im Umweltbericht gibt man nun eine Zunahme der versiegelten Fläche im Umfang von 127.760 m² = 12,78 ha an. Das ist ein wesentlich größerer Flächenumfang als in den vorangegangenen Teilen der Planungsunterlagen vermerkt.
Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 12,78 ha großen Neuversiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Ackerflächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flächenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich entwickelt haben können. Insofern hat eine Umsetzung des Vorhabens massive Zerstörung an Natur und dem Landschaftsbild sowie an der Umwelt zur Folge.

Ergebnis

In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neuversiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer.
Nunmehr spricht man von einer Neuversiegelung im Umfang von 12,78 ha aus, was somit eine aktuelle Gesamtversiegelung im Umfang von 25,2 ha.
Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 12,78 ha und maximal 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren.
Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 12,78 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 57.510 m³ pro Jahr = 57.510.000 l pro Jahr, was in etwa 157.561,64 Liter = 157,56 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 12,78 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 12,78 ha, was einer Größe von rund 11,83 Fußballfeldern -12,78 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 11,83 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.

Genau aber daher hat der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine entscheidende Rolle zu spielen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu.
Daher ist es für den AHA vollkommen unverständlich, dass der Landkreis Saalekreis in Übereinstimmung mit der Mehrheit des Stadtrates der Stadt Leuna die Bebauung wider besseren Wissens genehmigt hatten. Dies bedeutet eine unverantwortliche Fortsetzung der Fehler aus den neunziger Jahren, einer verfehlten Umwelt-, Natur- Landschaftsschutzpolitik, welche weiterhin an eine ebenso wenig nachhaltige Bau- und Wirtschaftspolitik anknüpft. Somit verdeutlicht sich immer mehr, dass die gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Zustände, keinesfalls zu einer Änderung der Herangehensweise beitragen.

Der AHA fordert nunmehr das Land Sachsen-Anhalt auf die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz und die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Landkreises Saalekreises sofort zu stoppen.

Der Pfingstanger in Halle (Saale) und Saalekreis bedarf eines intensiven Schutzes

Beruhend auf einer mehrjährigen und sehr bewährten Tradition, fand mitten im Herbst 2014 wiederum eine gemeinsame mykologische Exkursion der Fachgruppe Mykologie im Naturschutzbund, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum Pfingstanger in Halle-Wörmlitz statt. Das Hauptanliegen bildete das Suchen, Finden und Bestimmen von Pilzen in dem sehr arten- und strukturreichen Gebiet an der Grenze zu den Gemeinden Schkopau und Teutschenthal im Landkreis Saalekreis. Mit großem und regem Interesse nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die fachlich-fundierten und sehr informativen Ausführungen der beiden anwesenden sehr erfahrenden und ebenso fachlich-kompetenten Mykologen auf, welche ihr unerschöpfliches Wissen auch als ehrenamtliche Pilzberater weitergeben. Schätzungsweise 20 verschiedene Pilzarten, wovon mehrere besonders geschützte Arten dabei waren, bereichern den Landschafts- und Naturraum Pfingstanger, was zum größten Teil zum 125 ha großem „Pfingstanger bei Wörmlitz“ gehört und in der Stadt Halle (Saale) und ein kleinerer Teil in der Gemeinde Schkopau im Landkreis liegt.

Der bis 1991, zuletzt von der sowjetischen Armee, militärisch genutzte Pfingstanger ist zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie liegt im EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und im FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“. Das Gesamtgebiet ist von wertvollen Biotoptypen wie z.B. Auenwäldern, Auenwiesen, ständigen und temporären Gewässern, Röhrichte, Streuobstwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geprägt, welche umfassender Maßahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung erfordern. Die Ausgliederung von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Jahre 1993, um sie mit Wohnbauten sowie dazugehörigen Infrastrukturen zu bebauen, haben zur massiven Zerstörungen von Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen, Gehölzbereichen und Feuchtgebieten auf den betroffenen Buntsandsteinhängen geführt. Darüber hinaus hat das Landschaftsbild nachhaltigen Schaden genommen. Bei jeder Exkursion muss man darüber hinaus immer beobachten, wie sich Spaziergänger aus diesem Wohngebiet mit freiherumlaufenden Hunden im Naturschutzgebiet bewegen. Außerdem war auch wieder bei der Exkursion zu beobachten, dass Bauern am Ostrand des Pfingstangers mit dem Pflug Wiesen- und Pilzstandorte einverleiben. Dabei sind zum Beispiel Standorte des geschützten Schwärzenden Saftlings, aber auch des Riesen-Schirmpilzes und des Wiesen-Champions gefährdet. Ferner sind z.B. Bodenbrüter und Unterschlüpfe von Kriechtieren, Amphibien, Insekten und Spinnen in Gefahr.

Von der konkreten und weitläufigen Bedrohung des vielfältig, bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes ausgehend, halten es die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für dringend erforderlich, den Pfingstanger umfassend zu schützen, zu erhalten und zu betreuen. Dem schlossen sich ohne Umschweife die anwesenden Mitglieder der Fachgruppe Mykologie im Naturschutzbund, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an und appellieren in dem Zusammenhang an die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, in ihren Eigenschaften als nunmehr zuständige untere Naturschutzbehörden, entsprechende Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung zu ergreifen.

Fotos: Dietmar Hörner und Christine Fröhlich

Schüler arbeiten als Gewässerökologen

Wasser ist auch im Saalekreis ein kostbares Gut, dessen Qualität es zu erhalten und zu verbessern gilt.
Seit dem Jahr 2000 haben im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstütztem Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach untersucht und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität unterbreitet. Die Schülerinnen und Schüler, unter Leitung des AHA-Mitglieds und langjährigen Naturschutzbeauftragten Horst Zeitz, haben zusätzlich ihre Arbeit in 2 Filmen dokumentiert:

  • „Phyto- und Zooplankton aus einem heimischen Gewässer“ (Wassergütebestimmung)
  • „Plankton, Netz und Chemiekoffer“ (Arbeitsgruppe Gewässerökologen)

Der AHA lädt deshalb recht herzlich zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am Mittwoch, den 16.04.2014, um 15:00 Uhr in die Hofstube, Landkreis Saalekreis, Domplatz 9 in Merseburg ein.

Diese Veranstaltung wendet sich u.a. an die Mitglieder des Umwelt- und Bildungsausschuss des Kreistages, an die Sekundarschulen und Gymnasien sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Es sollen Anregungen und Vorschläge für weitere Projekte und Arbeitsgruppen sowie die ehrenamtliche Arbeit zur Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität in Fließgewässern und Seen vermittelt und diskutiert werden.
Insbesondere wendet sich der AHA an Ganztagsschulen, in denen diese Arbeitsgemeinschaften das Ausbildungs- und Freizeitangebot bereichern könnten.

AHA fordert mit Nachdruck nachhaltigen Umgang mit Hochwasser im Landkreis Saalekreis ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat immer wieder einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser eingefordert. Dazu gehört neben dem Erkennen und der Beseitigung der Hauptursachen von Hochwasser, wie der Stopp von weiteren Bodenneuversiegelungen und Rücknahme von Bodenversiegelungen, einer Landwirtschaft mit einer vielfältigeren Anbaustruktur, entsprechender wissenschaftlich begründeten Fruchtfolge und sukzessiver Belebung der Gehölzstruktur in der häufig ausgeräumten Agrarlandschaft, Einhaltung von mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen beidseitig der Uferoberkanten von Fließ- und Standgewässern sowie eines umwelt- und naturverträglichen Umgangs mit unseren Waldflächen und Gehölzbeständen, die Rückgabe von Altauen als Überflutungsräume der Fließgewässer. Dazu ist es nach Meinung des AHA dringend geboten auch im Raum der Städte Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg umfassende Deichrückverlegungen zu konzipieren und umzusetzen.
Stattdessen muss der AHA immer wieder mit großer Sorge feststellen, dass der Umgang mit Hochwasser nur in bautechnischer und wasserbaulicher Form erfolgt. Aus dem Grund mahnt der AHA erneut an alles zu tun den Fließgewässern –so auch der Saale und ihrer Nebengewässer- immer mehr Altaue als Überflutungsraum zurückzugeben.
Dazu bedarf es nach Einschätzung des AHA großflächiger Deichrückverlegungen im Süden des Landkreises Saalekreises. So sind nach Ansicht des AHA im Süden der Stadt Bad Dürrenberg die begonnenen Deichrückverlegungen fortzusetzen und auszuweiten sowie in Richtung Norden fortzusetzen. Insbesondere die Altaue zwischen Wölkau und Kreypau lassen noch großen Raum an Deichrückverlegungen zu. Dabei wäre nach Einschätzung des AHA eine Heranlegung der Deichsysteme an die Ortslagen heran gekoppelt. Der ca. 17 ha große Auenwald Göhlitzscher oder Kreypauer Holz kann so als großer Aufnahmeraum von Hochwasser dienen, den Abfluss dosieren sowie das Hochwasser von Schwemmgut und Schlick befreien. Der AHA hat bereits mehrfach vorgeschlagen diesen Auenwald nach Norden weiter sukzessiv ausweiten zu lassen, um so die Arten- und Strukturvielfalt zu erhöhen und ebengenannte Wechselwirkungen mit dem Hochwasser räumlich auszuweiten.
Ebenfalls viel Überflutungsraum kann die Saale auch zwischen den Städten Leuna und Merseburg zurück erhalten. So ließen sich Deichanlagen an den Merseburger Stadtteil Trebnitz heranbauen, um so umfassenden Überflutungsraum zu öffnen. Die damit verbundene Rückkehr des ca. 10 ha großen Hartholzauenwaldes Fasanerie vor den Toren der Stadt Merseburg in das Hochwasserregime der Saale hat die gleiche Wirkung wie im Göhlitzscher oder Kreypauer Holz zur Folge.
Ein ganz besonderen Raum für Hochwasser stellt die Saaleaue zwischen den Städten Leuna und Merseburg westlich des Mittelkanals dar. Diese Aue gilt es noch verstärkter als Hochwasserraum einzubinden. Dazu erscheint es jedoch dringend geboten schrittweise die große Kleingartenanlage an Werderstraße im Norden dieser Auenfläche zu beräumen, um eine weitere Einengung des Hochwasserraumes mit Rückstaueigenschaften zu unterbinden und stattdessen ein ungehindertes Durchströmen des Saalewassers zu ermöglichen. Sinnvoll wäre es auch hier eine sukzessive Entwicklung eines Auenwaldes zuzulassen. Die Bebauung auf dem Werder ist nach Meinung des AHA auf Dauer nicht zu halten, da Niemand einschätzen kann, wie hoch die nächsten Hochwasser ausfallen könnten.
Der von dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, welcher ursprünglich sich auch für die Beräumung der Kleingärten aussprach, vorgeschlagene Ausbau des Mittelkanals und der Winddeiche sieht der AHA aus vielfältiger Sicht mit sehr großen Bedenken. Mit dem Ausbau des Mittelkanals wäre eine umfassende Weiterreichung des Hochwassers an die Unterlieger der Saale verbunden, da man somit die natürliche Verbindung zwischen Fluss und Aue unterbricht, der Aue somit das dringend benötigte Wasser entzieht und diese ihrer Hochwasserausbreitungsfunktion beraubt, aber dafür die Hochwassersituation z.B. in der Gemeinde Schkopau und in der Stadt Halle (Saale) verschärft. Darüber hinaus gingen mit dem Ausbau des Mittelkanals und der Winddeiche sehr wichtige Feuchtgebiete, Flachwasserbereiche, Hart- und Weichholzauenbereiche verloren, welche arten- und strukturreich sind sowie zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dient. Darüber hinaus befürchtet der AHA, dass mit dem steuerfinanzierten Ausbau des Mittelkanals eine Erhöhung des Rechfertigungsdrucks für den Saale-Elster-Kanal stattfinden soll.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt auch im Bereich der Gemeinde Schkopau massive Deichausbaumaßnahmen in der Saaleaue zwischen Rattmannsdorf und Benkendorf vorzunehmen. Hier soll sogenannter Hochwasserschutz wieder nur rein bautechnisch und wasserbaulich mit einem ca. vier Millionen Euro teuren und mit einer 15 m breiten Standfläche benötigenden, neuen Deich erfolgen. Nach Auffassung des AHA bedarf es jedoch einer gründlichen Untersuchung, ob der Neubau eines weiteren Deiches erforderlich ist und ob Deichrückverlegungen entlang der Saale sowie der Weißen Elster und der Luppe nicht geeigneter erscheinen, so dass die Auen das Hochwasser wieder aufnehmen.
Hinsichtlich der ICE-Neubaustrecke Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin bekräftigt der AHA erneut seine Position, dass dieser nicht notwendig ist, wertvolle Auenlandschaft zerschneidet und massiv in den Hochwasserausbreitungsraum von Saale und Weißer Elster eingreift. Dieses Vorhaben unterstützten u.a. auch das Land Sachsen-Anhalt sowie die damaligen Landkreise Saalkreis und Merseburg bzw. Merseburg-Querfurt. Somit tragen das Land Sachsen-Anhalt und der heutige Landkreis Saalekreis gewaltige Mitverantwortung dafür, dass in der Aue dieser skandalöse Bau mit seiner Zerschneidungs- und Raumeinschränkungswirkung zum Tragen kommt.
Ebenso zählt der Bau der Umgehungsstraße von Hohenweiden bis zur Saalebrücke bei Röpzig Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts mit dazu. Der Straßendamm trägt ebenfalls zum Rückstau von Hochwasser bei. Alle Warnungen hatte man damals sehr aggressiv seitens der Verantwortlichen zurückgewiesen, schnell Baurecht geschaffen und letztendlich umgesetzt.
Dabei hat der AHA für den Raum der Städte Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie der Gemeinde Schkopau acht Konzeptionen zum Schutz, zur Betreuung und Entwicklung vorgelegt. Die letzten konzeptionellen Vorschläge sind in einer von Studenten der Hochschule in Anhalt in Bernburg zum 26.06.2011 erstellten „Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ sowie in einem „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie in der Stadt Merseburg, Landkreis Saalekreis“ vom 10.10.2011 enthalten. Der AHA fordert die verantwortlichen Behörden auf, endlich diese Konzeptionen zu berücksichtigen.
Stattdessen muss der AHA wieder einmal feststellen, dass der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt sich nur auf die wasserbauliche Lösung der Hochwassersituation beschränkt, indem man unverantwortlicherweise die Aue als natürlichen Hochwasserraum und somit die Wechselwirkung zwischen Fließgewässer und Aue vernachlässigt, stattdessen aber denkt mit höheren und breiteren Deichen nachhaltigen Hochwasserschutz betreiben zu können.
Auf Grund des fortgesetzten Unvermögens in dieser öffentlichen Einrichtung fachlich-inhaltlich umzudenken, dafür aber an alten, längst überholten Konzepten festzuhalten, scheint nach Meinung des AHA eine personelle Neubesetzung des Führungspersonals im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt dringend überfällig zu sein.

Andreas Liste
Vorsitzender

AHA warnt vor weiterem Fahrradstraßenbau im Saalekreis

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachtet mit großer Sorge die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Bandes aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen des Saalekreises zusammen mit zahlreichen Städten und Gemeinden entgegen jeglicher ökologischer Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften im unteren Saaletal mit Asphalttrassen zu verantworten. Das jüngste Beispiel ist der asphaltierte Weg zwischen Morl und Beidersee.

Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegelten Boden komplett zu versiegeln. Somit werden für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse geschaffen, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.

In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so konnte auch die Gefahr für die Fahrradfahrer und Fußwanderer gesenkt werden.

Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend bei, welcher besagt, dass laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt in Deutschland tagtäglich zwischen 120 und 130 ha Boden neu versiegelt werden. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 43.800 ha und 47.450 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha beträgt.

Aus diesem Grund hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.

Ferner gilt es die Beschilderung zu optimieren, mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.

Abgesehen davon hält es der AHA für dringend geboten, innerhalb der Ortschaften die Bedingungen des Radwegenetzes zu verbessern. Dazu gehören die Beseitigung baulicher Schäden, Regelmäßiges Reinigen von Schmutz, Glassplittern und anderem Unrat, Beendigung der häufigen Degradierung zu Parkstreifen für Kraftfahrzeuge, Abstell- und Lagerplatz für Materialien sowie eine umfassende Winterberäumung.