An:
Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt
Präsident
Herrn Thomas Pleye
Ernst-Kamieth-Straße 02
06112 Halle (Saale)

Halle (Saale), den 27.05.2014

Anzeige eines Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie gegen § 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes im Forst Salegast, Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Sehr geehrter Herr Pleye,

als ehrenamtlich tätiger und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher sich insbesondere dem Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften widmet, führen wir regelmäßig Begehungen in Schutzgebieten und schützenswerten Gebieten durch. Im Rahmen einer solchen, unlängst erst durchgeführten Begehung im Forst Salegast, ist uns aufgefallen, dass unmittelbar am Waldweg – an der Wegstrecke zwischen der defekten Brücke und der Wegkreuzung „Invalidendreieck“ – mehrere Bäume gefällt worden sind.
. Darunter befanden sich u. a. auch 3 Exemplare der Baumart Feldahorn. Die Baumstämme wurden offenbar rasch in transportable Stücke zerteilt und weggebracht, während Äste und Zweige am Wegrand aufgeschichtet worden sind. Aus unserer Sicht ist die Rechtslage eindeutig: Gemäß § 31 Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und gemäß § 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, verboten. Für uns ist somit weder rechtlich, noch naturschutzfachlich akzeptabel, dass es immer wieder zu mehr oder minder umfänglichen Fällungen in diesem sehr wichtigen und schützenswerten Teil der Auenlandschaft der Mulde kommt. Als einen Beleg senden wir Ihnen anbei 4 diesbezügliche Bilder zu.
Von daher bitten wir darum, dass Sie als zuständige obere Naturschutzbehörde unverzüglich die Angelegenheit untersuchen, die Verantwortlichen ermitteln und die strafrechtliche Relevanz prüfen. Ferner gibt uns die fortgesetzten Fällaktivitäten den Anlass verstärkt Begehungen im Forst Salegast durchzuführen. Darüber hinaus bitten wir Sie zu prüfen, ob der Einsatz von Parkrangern erfolgen kann, um somit einen allumfassenden Schutz des Naturschutzgebietes gewährleisten zu können.
Für eine alsbaldige Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Liste
Vorsitzender

Anhang Bilder:

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 01

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 01

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 02

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 02

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 03

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 03

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 04

Fällungen Forst Salegast Anhalt-Bitterfeld 04