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AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist seit bald 36 Jahren darauf hin, dass es die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher zu entwickeln gilt. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

Dazu zählen auch Abholzungsmaßnahmen, welche jüngst in dem ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ stattgefunden haben. Im Wegebereich des arten- und strukturreichen Restauenwaldes erfolgte die Fällung zahlreicher Gehölze. Dazu zählen Eschen, Feldulmen, Spitz- und Eschenahorne sowie mehrerer Holunder und Blutroter Hartriegel. Ferner nahm man Schnittarbeiten an Bäumen vor. Darüber hinaus befuhr man mit schwerer Technik das Auenwaldgebiet und beschädigte streckenweise massiv die Wege im dem Naturschutz- und FFH-Gebiet. Erst Ende November 2015 stellte der AHA umfassende Abholzungen und Beschädigungen am Wegesystem fest.
Der AHA fordert daher erneut und mit Nachdruck die Stadt Halle (Saale) als zuständige untere Naturschutzbehörde auf die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Ggf. ist eine Beschwerde bei der EU-Kommissionen zu prüfen, da die massiven Eingriffe und Schäden in dem Schutzgebiet, hinsichtlich Häufigkeit und Heftigkeit zunehmen.

Im Rahmen von Begehungen am 18.02.2016 und 19.02.2016 stellten nunmehr Mitglieder des AHA fest, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mindestens 20 Bäume im Bereich der Saalepromenade zwischen Giebichensteinbrücke und Klausberge ohne Rücksicht auf Verluste fällen ließ. Dabei fielen erkennbar Baumarten wie Stieleiche, Berg- und Eschenahorn, Gemeine Esche und Rosskastanie der Säge zum Opfer. Ferner haben im Eingangsbereich der Klausberge Maschinen den einst dichteren Gehölzbestand zerfahren und zudem offenkundig den Boden verdichtet.
Für den AHA ist unverständlich, warum die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) weiterhin an diesen natur- und landschaftszerstörerischen Planungen festhalten möchte, dafür erkennbar mindestens 20 Bäume an der Saalepromenade nördlich der Burg Giebichenstein und des Amtsgartens fällte und ernstzunehmende Warnungen, Bedenken und Hinweise weiterhin strikt ignoriert. Die immer wieder aufgeführte Begründung, dass man „historische Sichtbeziehungen“ herstellen möchte, erscheint weiterhin nicht stichhaltig, unlogisch und somit nur vorgeschoben. Diese Sichtachsen stören die umfassenden baulichen und strukturellen Ausweitungen von Schiffs- und Bootsanlegeanlagen seit den 90er Jahren. Der Motorbootanlegesteg nordwestlich der Giebichensteinbrücke ist zudem massiver Ausgangspunkt von vermehrten Lärm- und Abgasbelastungen.
Von daher fordert der AHA nun das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht auf, endlich zu überprüfen, inwieweit der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und seine Verwaltung noch ordnungsgemäß als zuständige Naturschutzbehörde fachlich und rechtlich korrekt ihre Aufgabe wahrnehmen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten, dass der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalts überprüft, inwieweit Steuermittel ordnungsgemäß Anwendung gefunden haben.

Ferner ruft der AHA den halleschen Stadtrat auf, derartige Planungen und Vorhaben zu stoppen, um nicht noch mehr Schaden anzurichten. Außerdem gilt es zu prüfen, inwieweit eine unverzügliche Einschränkung der baulichen und strukturellen Überfrachtungen mit Schiffs- und Bootsanlegesteganlagen erfolgen kann.
Derartige Vorkommnisse und Ereignisse führen nach Auffassung des AHA dazu, dass sein seit dem Jahr 1980 bestehendes Engagement zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ dringend geboten ist und sogar eher einer umfassenden Verstärkung bedarf.

Wer sich dazu ebenso ehrenamtlich mit einbringen möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert die sofortige Einstellung der forstwirtschaftlichen Nutzung des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“, der wasserbaulichen Arbeiten an den Uferböschungen entlang des Fließgewässers „Schlangengraben“ und den nachhaltigen Schutz des Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Geschehnisse im Salegster Forst. Im Rahmen der AHA-Veranstaltung vom 30.01.2016 stellten die Exkursionsteilnehmer im Bereich des Fließgewässers „Schlangengraben“ sowie schwerpunktmäßig in dem sich in Richtung der Ortschaft Jeßnitz erstreckenden Waldareal des Salegaster Forstes unhaltbare Zustände fest. Entlang der Waldwege lagerten zahlreiche Holzstapel, die von früheren Durchforstungsaktionen zeugten. An vielen Stellen – auf den unbefestigten Waldwegen und in der Fläche auf dem Waldboden – lassen umfangreiche Schäden auf dem weichen Untergrund (durch Befahren mit Kraftfahrzeugen) darauf schließen, dass die Belange des Bodenschutzes im Rahmen der bisherigen forstwirtschaftlichen Nutzung des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ nicht einmal ansatzweise Berücksichtigung fanden. Entlang der im Rahmen der AHA-Veranstaltung zurückgelegten Wegstrecke konnten sich die Exkursionsteilnehmer anhand solcher Hinterlassenschaften wie Baumstubben mit frischen Sägespuren und umfangreichen Schäden auf dem Waldboden (infolge des Befahrens der Waldbodenflächen mit Kraftfahrzeugen) davon überzeugen, dass hier mehrere Dutzend Bäume (Stieleichen, Eschen, Hainbuchen, verschiedene Ahornarten) unterschiedlichen Alters aus dem Bestand entnommen worden sind. Zahlreiche Farbmarkierungen an den Bäumen weisen darauf hin, dass die Holzerntearbeiten im Bereich des Salegaster Forstes noch längst nicht abgeschlossen sind. Während der AHA-Exkursion legten einige Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr im Salegaster Forst bei den Exkursionsteilnehmern den Verdacht nahe, dass in verstärktem Maße auch illegal Bäume aus dem Gehölzbestand dieses Auenwaldes entnommen werden. Weiterhin nahmen die Teilnehmer der AHA-Exkursion mit großer Bestürzung zur Kenntnis, dass entlang des Fließgewässers „Schlangengraben“ stellenweise eine Umgestaltung der Uferböschung erfolgte, wobei als Material für die Ufergestaltung der Aushub der kurz zuvor ausgebaggerten Fließgewässerabschnitte Verwendung fand. Die Entnahme von Ufergehölzen und die Abrundung bzw. Abflachung der Uferböschungen geschah offenbar ungeachtet der Tatsache, dass das Fließgewässer „Schlangengraben“ mit seinen Steilufern große Bedeutung als Brutgebiet des Eisvogels hat. Abgesehen davon, dass diese wasserbaulichen Maßnahmen naturschutzfachlich völlig inakzeptabel sind, setzen derartige Gestaltungsmaßnahmen an Fließgewässern aus wasserrechtlicher Sicht normalerweise die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens voraus. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ergibt sich nun die Frage, ob ein solches Planfeststellungsverfahren im Vorfeld dieser wasserbaulichen Arbeiten eingeleitet wurde.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist nach Auffassung des AHA die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz dieser Vorgänge am Schlangengraben zwingend notwendig. Es drängt sich dem Beobachter dieser Ereignisse der Eindruck auf, dass hierzulande bei der Anwendung Naturschutz- und Wasserrechts mit zweierlei Maß gemessen wird. Einerseits werden solche wasserbaulichen Vorhaben, wie z.B. der harte Uferverbau im Bereich der Katzenbrücke (am Schlangengraben) schnell und unbürokratisch durchgewunken, während andererseits ein Naturschutzverein – der auf der Gewässersohle eines Fließgewässers einige Störsteine zu platzieren beabsichtigt – sofort den Hinweis auf die zwingende Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens, als Voraussetzung für die Umsetzung dieser gewässerökologischen Maßnahme, erhält. Es stimmt die Mitglieder des AHA sehr nachdenklich, dass von behördlicher Seite zum einen vor den schädlichen Auswirkungen des Betretens der Waldbodenflächen gewarnt wird, wenn sich etwa Spaziergänger abseits der Wanderwege bewegen, während zum anderen die fortgesetzte forstwirtschaftliche Nutzung der sensiblen Auenwaldökosysteme und somit das Befahren der Waldböden mit Kraftfahrzeugen und schwerer Holzerntetechnik (z.B. Holzvollernter auch als Harvester bekannt) weitgehende Duldung erfährt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sieht in der fortgesetzten forstwirtschaftlichen Nutzung des Salegaster Forstes eine erhebliche Beeinträchtigung des Waldökosystems. Da die menschlichen Aktivitäten wie auch die Lärmentwicklung im Zusammenhang mit der Holzernte – insbesondere durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen der Holztransportfahrzeuge im Auenwald und aufgrund des verstärkten Einsatzes von Motorkettensägen – nicht unerheblich sind, legt dies beim AHA die Befürchtung nahe, dass gerade jene besonders störungsempfindlichen Tierarten (Brutvögel u.a.m.) schon sehr bald aus dem Salegaster Forst für immer verschwunden sein
werden. Darüber hinaus sieht der AHA mit großer Sorge, dass die fortgesetzte forstwirtschaftliche Nutzung dieses naturnahen Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“ zu einer nachhaltigen Zerstörung der Auenwaldstruktur führt. Natürliche, urwaldartige Auenwaldstrukturen, die einen großen Artenreichtum an Tieren und Pflanzen aufweisen, können sich aufgrund der permanenten anthropogenen Einflussnahme kaum ausbilden.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bestehende Rechtslage: Hartholzauenwälder sind in der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands mit der Gefährdungsklasse 1 (von vollständiger Vernichtung bedroht) eingestuft. Hartholzauenwälder sind nach FFHRichtlinie, Anhang I, „natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. In Deutschland sind sie nach § 30 BNatSchG „gesetzlich geschützte Biotope“. In den gesetzlich geschützten Biotopen gilt ein weitgehendes Veränderungsverbot. So sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, verboten. Und hier gelten per se die Auenwälder generell als geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops stellt sogar nach § 69 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Schutzgebiete des ökologischen Netzes Natura 2000 dienen im Wesentlichen dem Schutz der in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung, sowie der in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten. Zudem sind die Tier- und Pflanzenarten gemeinschaftlichen Interesses des Anhangs IV der FFH-Richtlinie streng zu schützen. Sie sind aufgrund ihrer europaweiten Gefährdung und Verbreitung als Arten und Lebensräume gemeinschaftlicher Bedeutung in die Anhänge aufgenommen worden. Der § 19 BNatSchG besagt außerdem, dass bei einer Schädigung im Sinne des Umweltschadensgesetzes der oben genannten Arten oder Lebensräume die verantwortliche Person die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen hat (Wiederherstellungspflicht).

Der § 2 BNatSchG unterstreicht die Unterstützung der Behörden zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes: „Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes in besonderer Weise berücksichtigt werden (Vorbildfunktion).“
Das Befahren der Auenwaldböden mit Kraftfahrzeugen oder sogar mit dem Holzvollernter (Harvester) ist aus bodenschutzfachlicher Sicht gänzlich abzulehnen, denn langfristige Schäden auf einem beachtlichen Teil der befahrenen Waldbodenflächen wären die Folge. Es kommt hierbei zu ungünstigen Veränderungen des Bodengefüges, die mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wasser-, Luft-, Wärme- und Nährstoffhaushaltes sowie der Durchwurzelbarkeit der von der Bodenverdichtung betroffenen Standorte einhergehen. Ergänzend zu den eingangs genannten Forderungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Umsetzung folgender Maßnahmen im Interesse eines nachhaltigen Schutzes des Auenwaldökosystems „Salegaster Forst“ und seiner Oberflächengewässer (Altwässer, Fließgewässer) für dringend geboten:

  • Unterbindung des unkontrollierten Fahrzeugverkehrs im Salegaster Forst durch geeignete bauliche Maßnahmen (verschließbare und vandalismusbeständige Absperreinrichtungen) an den Zufahrtswegen zum Salegaster Forst
  • Ausweisung des Salegaster Forstes als Naturschutzgebiet bzw. Angliederung des Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“ an das bereits bestehende Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ – falls dies noch immer nicht erfolgt sein sollte – und konsequente Durchsetzung des Veränderungsverbotes (gemäß § 31 Abs. 2 NatSchGLSA und § 23 Abs. 2 BNatSchG)
  • Extensivierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im näheren Umfeld des Salegaster Forstes sowie in der Muldeaue insgesamt
  • Schutz der störungsempfindlichen Biozönose des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ beispielsweise auch dadurch, dass für diesen Bereich nur stille, natur- und landschaftsschutzkonforme Erholungsmöglichkeiten akzeptiert werden (Wanderungen im Salegaster Forst sollten Erholungsuchenden nur auf den markierten Wanderwegen erlaubt sein.)
  • Naturwacht – Einsatz von „Rangern“ zur konsequenten Überwachung des zu schützenden Waldgebietes „Salegaster Forst“
  • Abwendung der Schadfaktoren, Rückgängigmachung eingetretener Fehlentwicklungen: Alle stehenden und fließenden Gewässer im Salegaster Forst sind in ihrem natürlichen Zustand zu belassen bzw. ist der natürliche Zustand wiederherzustellen. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Salegaster Forstes sollte sofort eingestellt werden.
  • Verstärkter Grundwasserschutz, z.B.: Es darf keine Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich der Muldeaue erfolgen.
  • Herstellung eines Biotopverbundes mit dem ca. 20 ha umfassenden Hartholzauenwald „Wolfener Busch“ (z.B. mittels einer Grünbrücke), mit dem Muldensteiner Berg und seinen dicht bewaldeten Hängen sowie mit der Fuhneniederung

PDF mit Bildern der Abholzung: Dokumentation Abholzung Salegaster Forst

Wer sich für den nachhaltigen Schutz und Erhalt des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ und seiner Oberflächengewässer (Altwässer, Fließgewässer) sowie für eine naturnahe Entwicklung der Auenlandschaften von Mulde, Elbe, Spittelwasser, Fuhne und Zörbiger Strengbach engagieren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktadressen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax: 01805 – 684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Sprechzeit: Nach telefonischer Vereinbarung über das Evangelische Kirchspiel Wolfen zu erreichen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Sprechzeit: Donnerstag von 19.00 bis 20.00 Uhr
in der Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau

Tel.: 0340 – 66158320
Fax: 0180 – 537 737 6961
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ fordert Erhalt des Gehölzbestandes auf dem halleschen Friedemann-Bach-Platz

Mit sehr großer Sorge hat die Initiative „Pro Baum“ Überlegungen der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) aufgenommen, auf dem Friedemann-Bach-Platz eine Tiefgarage zu errichten. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ ist somit der Gehölzbestand des Platzes bedroht, welcher sich aus 18 Linden, 16 Blaseneschen in verschiedenen Größen sowie einer großen alten Platane zusammensetzt.

1a-Linden-Am-Ostrand-Vor-Ex-Physik-Blick-Nach-Osten-Südosten

1a-Linden-Am-Ostrand-Vor-Ex-Physik-Blick-Nach-Osten-Südosten

2a-Blaseneschen-Im-Zentralteil-Blick-Nach-Südosten

2a-Blaseneschen-Im-Zentralteil-Blick-Nach-Südosten

Neben seiner ökologischen Bedeutung bei der Frischluftentstehung, als Feuchtigkeits- und Wärmeausgleich, Schattenspender sowie Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tierarten, ist der Gehölzbestand auch positiv prägend für das Stadtbild.
Spätestens nun, nachdem man sich auf einen Klimavertrag in Paris verständigt hat, ist es nun dringend erforderlich unverzüglich entsprechend vor Ort zu handeln. Dazu gehört im konkreten Fall den Gehölzbestand auf dem Friedemann-Bach-Platz zu sichern und bereits auf die Planungen für eine weitere Tiefgarage zu verzichten. Stattdessen gilt es als ersten Schritt auf eine verstärkte Kombination von Eintritts- und Fahrkarten im MDV-Raum zu befördern und als zweiten Schritt endlich konkret in Richtung allgemein finanzierten, fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr anzugehen.

3a-Platane-Blaseneschen-Im-Zentralteil-Blick-Nach-Nordosten

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4a-Blaseneschen-Platane-Blick-Von-Nordwestecke-Nach-Südosten-2

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An der Stelle bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ erneut, dass die Stadt Halle (Saale) eine wissenschaftliche Konzeption zum Umgang, Schutz, Erhalt und Entwicklung des Gehölzbestandes im Stadtgebiet benötigt. Diese muss ein aktuelles Baumkataster zum aktuellen Bestand und potentiellen Gehölzstandorten, unter Einbeziehung beispielsweise der Auenlandschaften und der Dölauer Heide, Möglichkeiten eines Grün- und Biotopverbundes sowie letztendlich die Erarbeitung und Beschlussfassung einer echten und ernsthaften Gehölzschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) beinhalten.

5a-Linden-Blaseneschen-Platane-Blick-Von-Südwestecke-Nach-Nordosten

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6a-Linden-Blaseneschen-Platane-Blick-Von-Südteil-Nach-Norden

6a-Linden-Blaseneschen-Platane-Blick-Von-Südteil-Nach-Norden

7a-Linden-Blaseneschen-Platane-Blick-Von-Südteil-Nach-Nordosten

7a-Linden-Blaseneschen-Platane-Blick-Von-Südteil-Nach-Nordosten

Die Initiative „Pro Baum“ erklärt sich bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Ferner ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung auf daran mitzuwirken.

Initiative „Pro Baum“
c/o
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: initiativeprobaum@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos: Isabell Schneider

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 21.12.2015 findet mit dem 129., das zwölfte und letzte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2015 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den oben genannten Deich zu betrachten.

Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten.

Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren.

Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken.
Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 27 Bäumen vor. Hierzu gilt es unbedingt zu beraten und das künftige Vorgehen abzustimmen.

Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße.
Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die laufenden Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor, die angedachten Abholzungen im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale). Ebenso stehen die Planungen für das Jahr 2016 auf der Tagesordnung. Als Schwerpunkte gelten dabei die gemeinsamen Veranstaltungen mit dem AHA zur Durchführung der 8. Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“ am Karfreitag, den 25.03.2016 und zum Tag des Baumes am 25.04.2016.

Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

1a-Halle NSG Peißnitz Südostecke Blick Nach Westen (2)

1a-Halle NSG Peißnitz Südostecke Blick Nach Westen (2)

Dazu zählen auch Abholzungsmaßnahmen, welche jüngst in dem ca. 10 ha großen Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ stattgefunden haben. Im Ostbereich des Restauenwaldes erfolgte die Fällung einer Gemeinen Esche. Darüber hinaus befuhr man mit schwerer Technik das Auenwaldgebiet und zerfuhr die Wege im dem Naturschutz- und FFH-Gebiet. Der AHA fordert nunmehr die Stadt Halle (Saale) als zuständige untere Naturschutzbehörde auf die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Derartige Ereignisse führen nach Auffassung des AHA dazu, dass sein seit dem Jahr 1980 bestehendes Engagement zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten ist.

Wer sich dazu ebenso ehrenamtlich mit einbringen möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Fotos Andreas Liste

AHA hält Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz weiterhin und verstärkt für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält weiterhin einen verstärkten Schutz des ca. 33 km langen Zörbiger Strengbaches und des ca. 7 ha großen Gutspark in Dammendorf in der Stadt Landsberg, Stadtteil Gemeinde Schwerz und in der Stadt Zörbig, Stadtteil Quetzdölsdorf für dringend geboten. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.

Eingebettet in der Aue des Zörbiger Strengbaches befindet sich der seit 1976 als „Geschützter Park“ ausgewiesene Gutspark in Dammendorf und Quetz. Der Park ist recht arten- und strukturreich von sehr wertvollen Mischlaub-, Auen- und Bruchwaldbeständen, kleineren Fließ- und Standgewässern, Wiesenbeständen sowie einer artenreichen Streuobstwiese geprägt. Bisherige unsachgemäße Holzungen, Tendenzen der Vermüllungen und der seit November 2005 vorbereiteten und Ende Februar 2006 erfolgten Errichtung eines Hoch-seilgartens mit Baumhäusern in einem gesonderten Wäldchen mit wertvollem Altbaumbestand führten dazu, dass der AHA am 04.10.2004 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege-, Entwicklungs- und Schutzkonzeption für den Park in Dammendorf in der Gemeinde Schwerz (Landkreis Saalkreis)“ beschloss. Auf dieser Basis erstellten 6 Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg unter Leitung von Professor Horst Lange und Ronald Pausch einen wissenschaftlichen fundierten „Pflege- und Entwicklungsplan für den Gutspark Quetzdölsdorf“. Das 101-seitige Dokument lag schließlich im März 2007 vor und bildet nach Auffassung des AHA eine sehr wichtige Grundlage zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung des geschützten Gutsparks Dammendorf/Quetzdölsdorf. Nunmehr musste der AHA jedoch feststellen, dass massive Ab- und Ausholzungen zu einer massiven Schädigung des Gehölzbestandes des Gutsparks geführt haben. Entgegen jeglichen Schutzbedürfnissen und darauf abgestimmten Schutzzielen hat offenbar der Forst des Landes Sachsen-Anhalt derartig unverantwortliches Handeln zu verantworten. Dieser Eingriff in den sehr wertvollen Gehölzbestand in einer sonst weitgehend ausgeräumten Agrarlandschaft stellt zudem eine massive Störung und Beeinträchtigung des bestehenden Biotopverbundes entlang des Zörbiger Strengbaches dar und widerspricht der in nunmehr zwei wissenschaftlichen Arbeiten aufgeführten Schutzzielen.

Auf Grund dessen fordert der AHA mit Nachdruck die sofortige Einstellung aller Ab- und Ausholzungsarbeiten im Gutspark sowie die Ermittlung der Verursacher, um sie der Schwere des Frevels angemessen zur Verantwortung zu ziehen. Ferner sieht sich der AHA verstärkt gefordert eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach zu bilden, welche sich basierend auf den beiden wissenschaftlichen Arbeiten für den Schutz, den Erhalt, die Entwicklung und die Betreuung im gesamten Verlauf des Fließgewässers von der Quelle südlich des sächsischen Glesiens bis hin zur Mündung in die Fuhne unterhalb des Gutes Mößlitz in Sachsen-Anhalt einsetzt. Dazu zählen auch alle angrenzenden Natur- und Landschaftsräume, wozu unweigerlich der Gutspark Dammendorf/Quetzdölsdorf dazugehört. Nunmehr unterstützt der AHA eine von der Bevölkerung vor Ort mit einer Unterschriftensammlung verbundene „Aufforderung an den Landkreis Saalekreis, den Stadtrat der Stadt Landsberg und den Ortschaftsrat von Schwerz/Dammendorf zur Aufklärung der Vorgänge, die im Rahmen einer sogenannten „Durchforstung“ des geschützten Gutsparkes Dammendorf zu schweren ökologischen Schäden geführt haben“. Der AHA ruft daher zur Unterstützung der Aufforderung und der damit verbundenen Beteiligung an der Unterschriftenaktion auf:

Download(PDF): Unterschriftenliste Parkanlagen Dammendorf

Die ausgefüllten Unterschriftsammlungsbögen bitte an folgende Anschrift senden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

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