Zu Begründung

Zu 3.2.3. Entwicklungsreserven

Unter Punkt 3.1.4. ist auf Seite 53 letzter Abschnitt vermerkt, dass man im Entwicklungszeitraum vom Jahre 2014 bis zum Jahr 2030 von einem Rückgang der Bevölkerung von 13.842 im Jahr 2014 auf 11.994 im Jahr 2030 ausgeht. Das ist eine Reduzierung um 1.840 Menschen. Von daher ist nicht nachvollziehbar, worauf sich dann die „Entwicklungsreserven für Wohnungsbauten“ beziehen. Insofern gilt es stattdessen auf den Erhalt und die Modernisierung von vorhandenen Wohnungsbestand zu orientieren. Ferner ist eine Überarbeitung entsprechender Bebauungspläne zu überprüfen und diese Flächen von Planungen zur Bebauung zu befreien.
Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 81 ha statt, was in etwa 116 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha beträgt.

Zu 3.3.1. Großflächige Industrie- und Gewebestandorte

Hier sei auf folgende Stellungnahmen verwiesen:

  • Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz vom 07.10.2014
  • Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Vorhaben: Erweiterung Höffner Günthersdorf hier: Anhörungsverfahren gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG vom 25.01.2015
  • Stellungnahme zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteil Günthersdorf vom 03.01.2017

Zu 3.3.3. Landwirtschaft, Gewinnung von Bodenschätzen

Die Gewinnung von Bodenschätzen tritt nicht nur in „scharfer Flächenkonkurrenz“ zur Landwirtschaft, sondern auch zu Umwelt, Natur und Landschaft. Das Umfeld der Stadt Leuna ist von zahlreichen arten- und strukturreichen Landschaften geprägt, welche zum Teil schon geschützt sind bzw. Schutzbedürftigkeit aufzeigen. Ferner greift die Gewinnung von Bodenschätzen sehr stark in den Wasserhaushalt ein, was zudem u.a. nicht mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 vereinbar scheint und welche u.a. folgendes geregelt, Zitat:

„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen
Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Die Gewinnung von Bodenschätzen tritt nicht nur in „scharfer Flächenkonkurrenz“ zur Landwirtschaft, sondern auch zu Umwelt, Natur und Landschaft. Das Umfeld der Stadt Leuna ist von zahlreichen arten- und strukturreichen Landschaften geprägt, welche zum Teil schon geschützt sind bzw. Schutzbedürftigkeit aufzeigen. Ferner greift die Gewinnung von Bodenschätzen sehr stark in den Wasserhaushalt ein, was zudem u.a. nicht mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 vereinbar scheint und welche u.a. folgendes geregelt, Zitat:

„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen
Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Zu 3.5.2. Landschaftsentwicklung und B Umweltbericht

Hier sei auf folgende Dokumente auszugsweise verwiesen:

Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna vom 13.08.2001

I. Anliegen

In den Auenlandschaften entlang der Saale im Bereich der Städte Merseburg und Leuna haben sich zahlreiche Veränderungen vollzogen. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahe Strukturen verloren gegangen. Derartige Spuren sind am Kreypauer Holz und am Wald am Waldbad Leuna ebenfalls sehr deutlich zu erkennen. Jedoch zeigen auch beide Gehölzgebiete Ansätze einer Entwicklung von naturnahen, standortgerechten Strukturen auf. Genau dies noch mehr zu befördern und zu unterstützen sowie wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen, sollen durch die nachfolgenden Vorschläge mehr Befürwortung anregen. Die dargelegten Beobachtung und Vorschläge beruhen auf einer Ganztagsexkursion am 12.08.2001.

II. Kreypauer Holz

Das 17 ha* große Kreypauer Holz befindet sich in der Gemarkung der Gemeinde Kreypau im Landkreis Merseburg-Querfurt. Direkt an der Saale und an einem Saale-Altarm gelegen ist von seinem Standort her von einem ursprünglichen Hartholzauenwald auszugehen. Davon zeugen insbesondere die südöstlichen Randbereiche, welche in der Baumschicht u.a. mit Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.), Flatterulme (Ulmus laevis Pall.), Feldahorn (Acer campestre L.) und Stieleiche (Quercus robur L.), in der Strauchschicht u.a. mit Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.) und Jungpflanzen oben genannter Arten sowie in u.a. der Krautschicht mit Gefleckten Aronstab (Arum maculatum L.), Echte Nelkenwurz (Geum urbanum L.), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Wald-Ziest (Stachys sylvatica L.), Große Brennnessel (Urtica dioica L.), Große Klette (Arctium lappa L.), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense L.), Gefleckter Taubnessel (Lamium maculatum L.), Giersch (Aegopodium podagraria L.) und Bereifte Brombeere oder Kratzbeere (Rubus caesius L.) bewachsen sind. Im mittleren Bereich ist eine deutliche Naturverjüngung z.B. mit Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.) und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.) unter den älteren Pappelhybridanpflanzungen zu erkennen. Ansonsten erfolgte unter alten Beständen von Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.) sowie unter Pappelhybridanpflanzungen eine Aufforstung mit Stieleiche (Quercus robur L.), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Bergahorn (Acer pseudoplatanus L.), Wildbirne (Pyrus communis), Vogelkirsche (Cerasus avium L.) und Winterlinde (Tilia cordata Mill.). Zusätzlich siedelten sich zum Beispiel Feldulme (Ulmus minor Mill.) und Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica L.) an. In Richtung des westlichen Teil des Saalealtarmes sind Anpflanzungen von Schwarzerle (Alnus glutinosa L. Gaertn.) zu erkennen. Trotz der Einzäunung hat vermutlich Rehwild deutliche Fegeschäden an zahlreichen Stämmen hinterlassen, was bei den natürlichen Jungwuchs deutlich weniger ausgeprägt ist.

Der sehr schlammreiche Saale-Altarm mit flachen Ufern bildet einen potenziellen Lebensraum für diverse Watvogelarten. Am Beobachtungstag befand sich ferner ein Graureiher (Ardea cinerea) am Uferbereich, welcher insbesondere am Ostufer u.a. mit Blut-Weiderich (Lythrum salicaria L.) bestanden ist. Außerdem bereichern u.a. Silberweide (Salix alba L.) und Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus L.) die durchaus naturnahe Entwicklung der Weichholzaue, welche zudem noch mit Pappelhybriden durchsetzt ist.
Als eindeutig störend wirken sich die Hundesportanlage mit dem entsprechenden Autoverkehr, den über das Gelände hinaus weit hörbaren und zudem freiherumlaufenden Hunden sowie die nunmehr im Abriss befindliche ehemalige Schießanlage aus. Ohne erkennbaren Nutzen ist der insbesondere außerhalb der Ortslage, östlich vom Holz befindliche Hochwasserschutzdeich anzusehen, welcher eher eine stauende, als abfließende Wirkung bei Hochwasser haben muss.
Aus der grob geschilderten Zustandsanalyse ergeben sich folgende Vorschläge:

  • Bevorzugung einer Sukzession bzw. Naturverjüngung, was zu einer langfristigen Ansiedlung von standortgerechten und ganz wichtig auentypischen Pflanzen führt, zudem Kosten sparend ist und Möglichkeiten zu langfristigen wissenschaftlichen Beobachtungen bietet.
  • Keine Abholzungen, außer bei Gefahr für Personen

  • Eine derartige Entwicklung und der Erhalt der weitgehend auentypischen Krautflora erfordert Möglichkeiten zu finden, um das Verlassen der Wege auch für die Zukunft weitgehend auszuschließen und Schacht- bzw. Grabearbeiten nur auf Sanierungsarbeiten (z.B. bei Ex-Schießanlage) zu beschränken.
  • Prüfung der Möglichkeiten einer Deichverlegung an die Ortslage von Kreypau heran, um einen möglichen Rückstau des Hochwassers im Kreypauer Holz zu verhindern und um zusätzlichen Überflutungsraum zu schaffen.
  • Schrittweise Überlassung der aufgeforsteten Flächen in eine Eigenentwicklung, um somit eine naturnahere Entwicklung und die Entstehung einer breiteren Artenvielfalt zu ermöglichen.
  • Verhinderung der Befestigung von Wegen
  • Einwirkung auf die Hundefreunde, dass ihre Vierbeiner nicht unangeleint durch das Unterholz laufen können. Nur so lassen sich Störungen der Fauna durch das Aufstöbern oder gar Jagen durch Hunde und mögliche Bedrohungen für Besucher des Waldes ausschließen. Perspektivisch ist über eine Umsiedlung der Anlage (z.B. auf sanierte Altindustriestandorte) nachzudenken.

Lang- besser kurzfristig gilt es eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche in Form einer Diplomarbeit oder durch ein versiertes Planungsbüro erfolgen kann und folgende Inhalte haben sollte:

  • Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna und Flora
  • Untersuchung der Boden- und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
  • Bewertung des Biotopverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für das Kreypauer Holz und seines näheren Umfeldes
  • Vorschläge zur Pflege und Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna und Flora und der einheimischen Bevölkerung sowie der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
  • Prüfung der Nutzung für den sanften Tourismus in Form von Rad- und Wanderwegen im unversiegelten Zustand
  • Prüfung der Möglichkeit und der Notwendigkeit der Beräumung des Saalealtarmes von Schlamm und teilweise vorhandenem Unrat sowie bei Schonung des Gehölzbestandes und des denkbaren Abtransport mit Schiffen auf der Saale

Als Partner könnten zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg oder auch ein versiertes Planungsbüro dienen.

III. Wald am Waldbad Leuna

Das 13 ha* große Waldstück befindet sich direkt in einem Saalebogen, verkörpert einen Teil der Nordgrenze der Stadt Leuna zur Stadt Merseburg und ist zum größten Teil für das Waldbad eingezäunt. Der Wald bildet den südlichen Zipfel der Auenlandschaft zwischen Saale und Mittelkanal, welche zum größten Teil im Gebiet der Stadt Merseburg liegt. Die Durchwegung ist an das Waldbad gekoppelt und teilweise erheblich mit Unrat, Müll, Betonresten und Gartenabfällen vermutlich vom Bad belastet. In Grundzügen sind entwicklungsfähige Reste eines Hartholzauenwaldes zu erkennen. Im Nordbereich stehen Reihen von Pappelhybriden, welche z.B. von Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior L.), Feldulme (Ulmus minor Mill.), Bergahorn (Acer pseudoplatanus L.) Spitzahorn (Acer platanoides L.), Eschenahorn (Acer negundo L.), Vogelkirsche (Cerasus avium L.), Winterlinde (Tilia cordata Mill.), Europäischen Pfaffenhütchen (Euonymus europaea) und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra L.) in Baum- und Strauchschicht unterwachsen sind. Im sonstigen Waldbereich sind vereinzelt Weißdorn –vermutlich Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacantha L.)- , Stieleiche (Quercus robur L.) und Schwarzerle (Alnus glutinosa L. Gaertn.) vorhanden.
In der Krautschicht gedeihen u.a. Gefleckter Aronstab (Arum maculatum L.), Wald-Ziest (Stachys sylvatica L.), Große Brennnessel (Urtica dioica L.), Giersch (Aegopodium podagraria L.) und Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora DC.). Nicht aus eigener Feststellung heraus, aber laut Aussagen von Besuchern des Gebietes gilt der Wald auch als Standort der Waldtulpe, auch Wildtulpe (Tulipa sylvestris) genannt.

Aus dem gegenwärtigen Zustand heraus ergeben sich folgende Vorschläge:

  • Beförderung der Sukzession bzw. der Naturverjüngung
  • Beräumung des Mülls, Unrats, Bauschuttes und der Gartenabfälle und Verhinderung des Neueintrages
  • Keine Abholzungen, außer bei Gefahr für Personen
  • Ausgliederung der Waldbereiche aus dem Gelände des Bades
  • Verhinderung der Befestigung von Wegen

Lang- besser kurzfristig erscheint es auch in dem Falle als sehr sinnvoll, eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche in Form einer Diplomarbeit oder durch ein versiertes Planungsbüro erfolgen kann und folgende Inhalte haben sollte:

  • Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna und Flora
  • Untersuchung der Boden- und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
  • Bewertung des Biotopverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für den Wald am Waldbad und seines näheren Umfeldes
  • Vorschläge zur Pflege und Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna und Flora und der einheimischen Bevölkerung sowie der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft

Als Partner kämen auch hier die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg oder auch ein versiertes Planungsbüro in Frage.

IV. Abschließendes und Zusammenfassung

Die grob dargelegten Punkte zu den beiden Restauenwäldern zeigen die Notwendigkeit eines sensiblen und fachlich fundierten Herangehens auf. Dazu gehört ebenfalls, dass bevor praktische Arbeiten erfolgen eine wissenschaftlich erstellte Pflege- und Entwicklungskonzeption vorliegen muss, welche das durchaus vorhandene natürliche Entwicklungspotenzial beider Gehölze erkennt, bewertet und fachlich fundiert zu Papier bringt. Ohne Zweifel beide Auenwälder sind standortfremd überprägt, aber der sich entwickelnde neue Pflanzenbestand lässt langfristig gesehen eine auentypische, standortgerechte Entwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren deutlich erkennen. Mit dem Verständnis, gepaart mit viel Geduld, der Schaffung entsprechender wissenschaftlich untersetzter Rahmenbedingungen und einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit ist der Natur mehr geholfen, als mit zwar gut gemeinten, aber zumeist wenig fachlich fundierten Pflegemaßnahmen, welche auch den knappen öffentlichen Geldbeutel unnötigerweise schröpfen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Aus diesem Grund möchte der AHA Arbeitsgruppen aus interessierten Personen für beide Auenwälder bilden.

* telefonische Auskunft von Herrn Wunderberg, Stadtverwaltung Leuna am 26.07.2001

Konzeption zur Errichtung eines Feuchtgebietes in der Saaleaue in der Gemeinde Kreypau, unweit des Ortsteiles Wölkau (Landkreis Merseburg-Querfurt) vom 02.10.2006

I. Anliegen der Konzeption

Auen gehören bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zone. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum sowie Nahrungsgrundlage. Für den Menschen sind sie bedeutsam als Ausbreitungsraum für Hochwasser und Erholungsgebiet. Die durch die Hochwasser herange-tragenen Bodenbestandteile und Nährstoffe ermöglichen zudem eine ertragsreiche und vielfältige Landwirtschaft. Baumaßnahmen (z.B. Eindeichungen, Wohnungs- und Straßenbau) und Abbau von Bodenschätzen und Rohstoffen haben viele Wunden in die Auenlandschaften geschlagen. Hinzu kommen Vermüllungen und Vandalismus.
Die vorliegende Konzeption beabsichtigt mit der Errichtung eines Feuchtgebietes bei Wölkau eine weitere Aufwertung der Auenlandschaft im Gemeindegebiet von Kreypau und darüber hinaus zu erreichen. Somit kann ein weiterer bedeutsamer Lebens-, Rückzugs- und Nahrungsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entstehen. Perspektivisch damit verbundene Deichrückverlegungen an die Ortslagen heran tragen zu einer Einbindung in das direkte Hochwassereinzugsgebiet der Saale bei und haben ökologisch und hydrologisch nachhaltige Auswirkungen auf das Gesamtgebiet, welches außerdem weitläufig als Bindeglied zur Elster-Luppe-Aue fungiert.
Darüber hinaus kann die Entwicklung des Feuchtgebietes der wissenschaftlichen Forschung und der Umweltbildung dienen.

II. Lage und gegenwärtiger Zustand

Das angedachte Gebiet befindet sich etwa 400 m nordwestlich des Ortsteils Wölkau der Gemeinde Kreypau. Ein Wanderweg und ein Deich trennen die Senke von der Saale. Die Senke selbst ist etwa 1,50 bis 1,80 m tief und umfasst eine Fläche von etwa 1.680 m². Am Rand befinden sich mehrere Gehölze der Arten Silberweide (Salix alba L.), Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica L.), Eschenahorn (Acer negundo L), Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata L.) sowie Schwarzer Holunder (Sambucus nigra L.). Als krautige Pflanzen konnten bei ersten Sichtungen folgende Arten festgestellt werden:

Gemeine Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)
Echtes Barbarakraut (Barbarea vulgaris)
Wilde Karde (Pipsacus fullonum)
Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris)
Wegwarte (Cichorina intybus)
Große Brennnessel (Urtica dioica)
Blutweiderich (Lythrum salicaria)
Filzige Klette (Arctium tomentosum)
Bereifte Brombeere (Rubus caesius)
Reinfarn (Tanacetum vulgare)
Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis)
Rote Taubnessel (Lamium purpureum)
Ackerwinde (Convolvulus arvensis)
Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium)
Kletten-Labkraut (Galium aparine)
Gemeine Quecke (Agropyron repens)

Diese Pflanzenartenliste beansprucht keinesfalls den Anspruch der Vollständigkeit. Jedoch sind zwei Anzeichen deutlich zu erkennen, dass sind Feuchtigkeit am Grund der Senke, was zum Beispiel der Blutweiderich (Lythrum salicaria) dokumentiert sowie Stickstoffreichtum, was zum Beispiel solche Pflanzen wie Große Brennnessel (Urtica dioica), Gemeine Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Kletten-Labkraut (Galium aparine) aufzeigen. Der Nährstoffeintrag rührt u.a. von dem Eintrag an pflanzlichen Gartenabfällen sowie von der landwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld her. Die landwirtschaftliche Bearbeitung erfolgt teilweise bis zum direkten Rand der Senke heran. Somit ist mit massivem Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden zu rechnen, welche durch Abdrift und abfließendes Wasser in die Senke gelangt.
Bei höheren Wasserständen in Folge von erhöhten Wasserständen in der Saale und nach ergiebigen Niederschlägen bilden sich in den zentralen bzw. tiefsten Stellen kleine Wasserflächen bzw. Feuchtstellen. Somit ist davon auszugehen, dass mit der Beseitigung der ablagerten Abfälle und eines Bodenaushubes von 1 bis 2 m eine Wasserfläche mit Flachwasserbereichen entstehen könnte.

III. Konzeptionelle Vorbereitung und Umsetzung

Im Vorfeld aller Maßnahmen gilt es die Eigentumsverhältnisse der Senke und der angrenzenden Ackerflächen zu klären. Ferner sind die zuständigen Einrichtungen des Landes, des Landkreises und der Gemeinde einzubeziehen, um die notwendigen Genehmigungen einzuholen und ggf. Fördermittel zur Umsetzung zu beantragen.
Die bauliche Umsetzung muss mit einem Bagger erfolgen, welcher in der Lage ist mit dem Gelände einer Senke umzugehen und ohne Probleme 1 bis 2 m tief gehen kann. Bei einer Fläche von ca. 1.680 m² und einer Tiefe von 1 bis 2 m ist von einem Volumen von etwa 1.680 m³ bis 3.360 m³ Aushub auszugehen. Eine Erweiterung des Gewässers und seiner Uferzonen um 1 bis 2 m in Richtung des Weges erscheint sinnvoll und trägt zu einer angemessenen Erweiterung des künftigen Feuchtbiotops bei. Die Uferkante sollte genauso geneigt sein wie die bereits vorhandenen Uferbereiche.
Trotz der organischen Gartenabfälle ließe sich das Bodenmaterial aus Aufschüttung für rückgebaute Bauten oder als Bauuntergrund verwenden. Wichtig ist jedoch, dass das Bodenmaterial nicht am Standort verbleibt. Detailliertere Absprachen sind hier noch dringend geboten.
Als Vorteil für die Arbeiten und den Abtransport des Bodens und der Abfälle ist das Vorhandensein eines zweispurigen Weges in unmittelbare Nachbarschaft anzusehen.
Mit dem Aushub des Bodens und der Abfälle sind die Arbeiten abgeschlossen. Im Anschluss daran sollte das nunmehrige Kleingewässer und seine Uferzonen einer sukzessiven Entwicklung überlassen bleiben. Ferner ist auf einen Schonstreifen von mindestens 10 m ab Oberkante der Senke zu orientieren, um den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden entscheidend zu mindern bzw. gar auszuschließen sowie die Entwicklung eines Saumstreifens mit Stauden und sukzessiver Gehölzbestände zu ermöglichen. Menschlich umgesetzte Pflanzungen und Ansiedlungen von Tieren und Pflanzen sollte im Interesse der Entwicklung einer weitgehenden autochthonen Fauna und Flora sowie aus Gründen eines vermehrten Finanz-, Material- und Pflegeeinsatzes unterbleiben.
Als Partner für den Aushub und Abtransport des Bodens und der Abfälle könnten Unternehmen dienen, welche derartiges Material benötigen. Ferner wäre eine praktische Vorführung von Baufirmen sowie ihren Baumaschinen und -geräten im Rahmen von Baumessen der Region denkbar.

IV. Ausblick und Zusammenfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich zum Ziel gestellt Auenlandschaften zu erhalten und zu schützen sowie Maßnahmen vorzuschla-gen und an deren Umsetzung zu arbeiten, welche auf eine standortgerechte Bereiche-rung der Struktur- und Artenvielfalt orientieren. Das in der Konzeption vorgeschlagene Vorhaben gehört eindeutig dazu und bedarf noch zu prüfender weiterer Maßnahmen. Dazu zählt auf jeden Fall die Deichrückverlegung vom Saaleufer weg und Neuanlage von Deichen an die direkten Ortslagen heran. Neben der Rückgabe umfassender Hochwasserflächen an die Saale mit ihren bekannten allgemeinen ökologischen und hydrologischen Folgen, wäre das angedachte Feuchtgebiet dann an das direkte Wass-erregime der Saale angebunden.
Außerdem möchte der AHA in der Zukunft das Gewässer im Rahmen seiner ehrenamt-lichen Möglichkeiten betreuen und dazu interessierte Personen unabhängig von Alter, Geschlecht und Beruf einbeziehen. Dazu zählen Beobachtungen, Erfassungen und Dokumentationen (z.B. zusammen mit Schulen), wissenschaftliche Bearbeitungen (z.B. durch die Martin-Luther-Universität und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg) so-wie erforderliche Arbeitseinsätze. Die Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Ein-richtungen sollte u.a. auch in die Erstellung einer oder mehrerer Schutz- und Entwick-lungskonzept(e) für die gesamte Saaleaue zwischen Bad Dürrenberg und Leuna sowie in Verbindung zur Elster-Luppe-Aue münden.

AHA hält den Schutz der Auen in der Stadt Leuna für dringend geboten vom 23.08.2016

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen flächendeckenden Schutz, Erhalt, Betreuung und naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Auenlandschaften für dringend erforderlich und sieht damit verbunden die Notwendigkeit alle entsprechenden Planungen und Handlungen darauf abzustimmen.
Das trifft auch unweigerlich auf die Stadt Leuna zu, wobei es sich um zwei beispielhafte besondere Schwerpunkte handelt.
Für den Bereich des ca. 17 ha großen Göhlitzscher oder Kreypauer Holzes hatte der AHA am 13.08.2001 „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ fertiggestellt und die damit verbundenen Überlegungen der Stadt Leuna zur Verfügung gestellt. Dazu zählen insbesondere die Erstellung eines wissenschaftlich fundiertem Schutz- und Entwicklungskonzeptes, welches unbedingt eine vollständige Erfassung von Fauna und Flora, die Möglichkeiten und Notwendigkeit einer sukzessiven Verjüngung des Auenwaldes, der unversiegelte Erhalt der Wege sowie die Zukunft der Hundesportanlage beinhalten sollte. Ferner regte der AHA dabei die Prüfung des Wiederanschlusses der Saalealtarme an die Saale, einer umfassenden Rückverlegung der Deiche sowie die sukzessive Ausweitung des Auenwaldes auf die nordwestlich angrenzenden Ackerflächen, welche im Nordwesten durch eine Eisenbahnstrecke, im Nordosten durch den Verbindungsweg zwischen Kreypau und Trebnitz, im Südosten durch Auenwald und Saalealtarm sowie im Südwesten durch die Saale abgegrenzt ist. Eine sukzessive Erweiterung des Restauenwaldes Göhlitzscher oder Kreypauer Holz hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 10 ha zur Folge, was zur Beförderung des Arten- und Strukturreichtums sowie zur besseren Filterung des Hochwassers beitragen kann. Leider fehlen noch heute Reaktionen seitens der Stadt Leuna, des Landkreises Saalekreises und nicht zuletzt des Landes Sachsen-Anhalt.

Am Saaleufer unterhalb der Ortslage der Stadt Leuna befindet sich ein im Rahmen der Kanalisierung der 1930er-Jahren abgetrennter, ungefähr 800m langer und 40-50m breiter Saalealtverlauf. Dieser Saalealtverlauf, welcher offenbar in den 1950-er Jahren eine umfassende Auffüllung u.a. mit Saaleschlamm erfuhr, bildet in den Uferbereichen mit seinen Röhrichtbereichen einen sehr bedeutsamen Rückzugs- und Brutraum für verschiedene Vogelarten. Die Abtrennung des Saalealtverlaufes von dem Rest der Saale verschärfte sich noch mit dem Neu- und Ausbau des asphaltierten und betonierten Rad- und Wanderweg, indem man den Damm etwa einen halben Meter erhöhte. Der AHA hält es daher für sehr wichtig, dass derartige bauliche Eingriffe künftig unterbleiben müssen, um eine weitgehend ungestörte Entwicklung der Uferbereiche mit seinen Röhrichtbereichen zu ermöglichen. Jedoch ist der AHA hinsichtlich der starken Nährstoffeintrag –insbesondere aus der Luft und umliegender Bodenflächen- besorgt, was ein alsbaldiges Umkippens des Gewässers befürchten lässt. Der starke Algenbewuchs –selbst in der Wintermonaten- bekräftigen diese Befürchtungen. Auf Anregung des AHA führten am 13.07.2016 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie der JohannGottfried-Borlach-Sekundarschule Bad Dürrenberg umfassende Untersuchungen der Wasserqualität durch, was zu folgender zusammenfassenden Beurteilung des Gewässers führte, Zitat:
„Die Beurteilung der Wassergüte erfolgte mittels biologischer Untersuchungsmethoden auf Phyto- und Zooplankton einschließlich der Individuendichte sowie chemische Analysen auf bestimmte chemische Inhaltsstoffe des Wassers. Die biologische Gewässeruntersuchung beschreibt und beurteilt das Gewässer aus biologischer Sicht nach dem Saprobiensystem. Das System basiert auf ökologisch angepassten Organismen (Leitorganismen), die im Wasser leben und fäulnisfähige Stoffe – Saprobier – anzeigen (sapros = Zersetzung, bios = Leben). Die chemische Gewässeruntersuchung hingegen beschreibt und beurteilt das Wasser aus chemischer Sicht nach dem Trophiegrad, der die organische Belastung des Wassers anzeigt, womit man auf die Qualitätsmerkmale des Gewässers schließen kann.
Als ehemaliger Saalealtarm ist dieses Gewässer völlig von der Saale abgeriegelt. Die Speisung des Wasserkörpers erfolgt durch Grundwasser und durch diffuses und einfließendes Oberflächenwasser bei Niederschlägen. Ein oberirdischer Abfluss fehlt.
Auffallend bei den chemischen Analysen ist der hohe Sulfatgehalt von 780 mg pro Liter, der weit über dem Grenzwert liegt. Das Gewässer ist sehr reich an pflanzlicher Biomasse. Insbesondere den submersen (untergetauchten) Wasserpflanzen kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Beim Eiweißabbau dieser abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanz im Wasser wird zunächst Schwefelwasserstoff freigesetzt. Bei genügend Sauerstoff im Wasser wird dieser jedoch rasch zum Sulfat oxydiert (Sulfurikation). Bei Sauerstoffmangel, und dieser trat bei einer Wassertemperatur von über 26°C mit nur 5,45 mg/l ein, reichert sich weiter Schwefelwasserstoff an, der noch zusätzlich aus dem vorhandenen gerade erst gebildeten Sulfat kommt (Desulfurikation). Sulfurikation und Desulfurikation werden von verschiedenen Schwefelbakterien besorgt, die dabei die lebensnotwendige Energie gewinnen. Die milchig, trübe Färbung des Wassers stammt von diesen Bakterien. Entnommene Wasserproben rochen eindeutig nach Schwefelwasserstoff.
Bei der biologischen Wasseranalyse konnten fadenförmige Blaualgen der Ordnung Oscillatoria (Schwingalgen) ermittelt werden, die in Massen auftraten. Auch verschiedene Arten Wimpertierchen die massenweise, stellenweise auch häufig vorkamen. Blaualgen und Wimpertierchen dieser Art sind Anzeiger-Organismen eines stark belasteten Gewässers.

Die Wassergüteklasse dieses Gewässers ergab auf Grund der chemischen und biologischen Analysen die Wassergüteklasse 3 mit der Tendenz zur Wassergüte 3,5 alphamesosaprob/polysaprob. In dieser Zone finden Prozesse des Abbaus organischer Stoffe im überwiegenden Maße unter reduktivem Milieu statt. Je nach Wassertemperatur ist Sauerstoff nur noch knapp vorhanden. Dafür kann sich Schwefelwasserstoff mit Geruchsbelästigungen oder auch Methangas bilden. Der Grund ist mit Faulschlamm angereichert.
Biologisch wird diese Wassergüte durch Massenentwicklung von Bakterien gekennzeichnet. Neben den massenhaften Bakterien finden sich relativ nur wenige Arten anderer Lebewesen. Diese wenigen besonders angepassten Arten können allerdings in riesiger Individuenzahl auftreten. Kennzeichnend sind Blaualgen, Wimpertiere und einige Geißeltierchen. “, Zitat Ende
Diese Ergebnisse mahnen ein unverzügliches Handeln an. Die Einstufung in Güteklasse III—IV = sehr stark verschmutzt ist als sehr besorgniserregend anzusehen. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen
Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Daher regt der AHA an, Beeinträchtigungsquellen zu suchen und zu prüfen, inwieweit ein Stopp der Negativeinflüsse möglich ist. Ferner ist alles auszuschließen, was ein künstliches Absenken des Wasserstandes begünstigt. Gerade die Abzweigungen von Wasser aus dem Saalebogen zur Bewässerung der öffentlichen Gärten in Leuna gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Ebenso bedarf es nach Meinung des AHA einer wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit ein Wiederanschluss des Saalealtarmes ökologisch-hydrologisch sinnvoll erscheint und letztendlich, unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, baulich möglich ist.
Plänen der Stadt Leuna, den Saalealtarm ggf. als Hafen zu nutzen und auszubauen, hält der AHA für vollkommen inakzeptabel, da dies zur Zerstörung bzw. Störung eines Lebens- und Rückzugsraumes zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und des Landschafts- und Stadtbildes führt sowie eine weitere Beeinträchtigung der Wasserqualität befürchten lässt.
Der AHA hält es daher für dringend geboten, dass bei der Planung und Erstellung von Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Leuna diese Untersuchungsergebnisse, Tatsachen, Anregungen und Vorschläge ihre Berücksichtigung finden.

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna für erforderlich vom 20.11.2016

Für die ca. 240 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals beinhaltet das obengenannte im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser.
Im ca. 13 ha großen Auenwald im Waldbad Leuna mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass Abholzungen von Hybridpappeln weiterhin als Schaden ersichtlich sind. Ebenso problematisch zu sehen ist die zunehmende Vermüllung des Gebietes. Der AHA erläuterte hier den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern die am 13.08.2001 verabschiedeten „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“, welche unbedingt eine naturnahe Entwicklung des Auenwaldes nahe legt.
Die Saaleaue in der Stadt Leuna unterhalb der Stadtteile Rössen und Ockendorf gilt es von jeglicher Bebauung freizuhalten sowie punktuell die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern zu ermöglichen. Ferner bedarf die Saale Freiräume, um eine natürliche Dynamik zwischen Prall- und Gleithängen zu ermöglichen. So besteht die Möglichkeit Kräfte im Wasser zu brechen und Sedimente umzuverteilen. Letzteres verhindert zudem die Eintiefung des Flusses, was in trockenen Zeiten eine Austrocknung der Auen zur Folge hat und bei Hochwasser eine Abgabe in die Auen verhindert, da die Ufer dann wie Deiche wirken. Zudem dienen die immer wieder abbrechenden Ufer als Lebens- und Rückzugsräume z.B. für Eisvogel, Uferseeschwalbe und Bienenfresser. Eine Verschotterung behindert die ebengenannten Prozesse und führt zudem zur Verschwendung wertvollen Rohstoffes, wozu Gestein eindeutig dazugehört.
Auf einer gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich genutzten, ca. 6,25 ha großen dreieckigen Fläche, welche sich nördlich der Grenze der Städte Leuna und Merseburg sowie westlich des Radwanderweges befindet und nach Westen und Norden ansteigt, begrüßten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den vom AHA vorgetragenen Vorschlag eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Fläche befindet sich auf fruchtbarem Boden, in einem unbeschatteten Gebiet und ist gut erreichbar. Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 20 m² berechneten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Möglichkeit der Pflanzung von 3.125 Obstgehölzen. Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie den Kontakt zum Landkreis Saalekreis sowie zur Stadt Merseburg zu suchen.
Der südöstlich bis südlich anschließende Graben an der Grenze zwischen den Städten Merseburg und Leuna bedarf unbedingt einer Beräumung der Sohl- und Uferbefestigung, einer darauffolgenden Beförderung der Mäandrierung mit Störhölzern und –steinen sowie der Entwicklung eines mindestens 10 m breiten Schutzstreifens beiderseits der Ufer. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein, den Mündungsbereich wieder komplett zu entsiegeln. Gleiches trifft für das Mündungsgebiet eines Baches in die Saale in der Stadt Leuna im Ortsteil Ockendorf zu.
Mit sehr Sorge berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufenden Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen – Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr –z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg- senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck.
Immerhin weisen noch immer das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 80 und 90 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha beträgt.
Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und –korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind.
Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet.

AHA fordert umweltverträgliche Nutzung der Seen und Fließgewässer in Sachsen, Sachsen – Anhalt und Thüringen vom 11.12.2016

Im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Dessau-Rosslau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.
Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Gewässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken hin zu einem verantwortungsvollen Denken dringend geboten.
Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, der Landkreise Nordsachsen, Leipzig und Saalekreis sowie der Städte Leipzig, Halle (Saale), Merseburg und Leuna auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern. Ein entscheidender Schritt dahin ist das Bestreben der sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen zuzulassen, sich massiv für den Ausbau des Floßgrabens in Leipzig einzusetzen und zusammen mit Sachsen-Anhalt die Fortführung des in der Potenzialanalyse Elster-Saale-Kanal aus dem Jahr 2011 mit 106.004.035 Euro veranschlagten Elster-Saale-Kanals zu befördern. In dem Rahmen ist zudem besorgniserregend, dass das mit 37.867.500 Euro veranschlagte Schiffhebewerk für Schiffe mit einer Länge von 45 m ausgelegt sein soll.
Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teueres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.
In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude in einem geplanten bzw. kalkulierten Kostenumfang in Höhe von 10.868.875 Millionen Euro. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt.
Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 08.03.2016 auf Seite 13 berichtete, beabsichtigen nun offenbar die eifrigen Befürworter dieses ökonomischen und ökologisch unsinnigen Vorhabens Saale-Elster-Kanal, auch noch einen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1934 auf Gültigkeit zu überprüfen. Neben der unfassbaren und vollkommen inakzeptablen Instinkt- und Geschmacklosigkeit in einer Zeit zunehmender rassistischer und faschistischer Aktivitäten im heutigen Deutschland, Nazidokumente heranzuziehen, ist davon auszugehen, dass dieses Machwerk ökologische Aspekte gar nicht berücksichtigt hat und die heutigen Aufwendungen überhaupt nicht darstellen kann. Hier fordert der AHA die öffentlichen und privaten Kanaleiferer auf, sich unverzüglich sowie unmissverständlich klipp und klar von solchen braunen Dokumenten zu distanzieren.
Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnte. Insbesondere Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weiße Elster und Pleiße sowie ihre Nebengewässer sind von massiven Ausbaumaßnahmen, Verlärmung und Abgasbelastungen von Motorbooten bedroht.
Eng damit verbunden sind die Belastungen und Bedrohungen der gesamten Planungsregion verbunden.
In der Neuseenlandschaft –ebenso wie in den Fließgewässern-, bedeutet zudem eine Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr aufgehoben wären. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden. Darüber hinaus würde das nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu einer erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten Beeinträchtigung von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten ? Abgesehen davon, was der Bund der Steuerzahler erst jüngst Ungereimtheiten bei „Investitionen“ für „Marinas“ zu Tage förderte.
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA den Landtag und die Staatsregierung Sachsens auf, diese Änderung des Wassergesetzes wieder aufzuheben. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten.
Stattdessen sollten der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt alles tun, Umwelt, Natur und Landschaft eine weitere und nachhaltigere gesunde Entwicklung zu ermöglichen und in dem Zusammenhang den Tourismus einzuordnen.
Ferner ist es unverständlich, dass u.a. das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 an der Einstellung der Zugstrecken Klostermansfeld – Wippra (Wipperliese), Wittenberg – Bad Schmiedeberg sowie Merseburg – Schafstädt festhält. Diese drei Bahnstrecken gehören zu touristisch bedeutsamsten Strecken, welche zum Südharz führt, die Wiege der Reformation der Kirche, den Kuranlagen in Bad Schmiedeberg und zur Dübener Heide verknüpft sowie die historische Stadt Merseburg mit den Historischen Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt verbindet. Die Erhaltung der Bahnstrecken bildet ein Bindeglied zwischen landesspezifischen Tourismus und Beitrag zur Umsetzung notwendiger Ziele im Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz. Dazu ist es erforderlich alles zu unternehmen, um Touristen von der Straße auf die Schiene zu bringen. Dazu gehören z.B. Koppelung von Eintrittskarten zu Stätten und Veranstaltungen mit den Fahrkarten, die Einrichtung von Rabattsystemen, die Verbesserung von Kapazitäten zur Mitnahme von Fahrrädern sowie verstärkte Werbung für diese Strecken.
Nach Auffassung des AHA bedarf es endlich einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die mitteldeutsche Seen- und Flusslandschaft. Dabei ist es dringend notwendig, den dringenden Erfordernissen der globalen, regionalen und örtlichen Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Rechnung zu tragen und darauf entsprechende Antworten zu suchen und zu finden.
Hierzu gilt es nach Meinung des AHA unverzüglich die wissenschaftlichen Potenziale u.a. an den Universitäten und Hochschulen in Leipzig, Halle (Saale), Erfurt, Jena, Dessau-Roßlau, Merseburg und Bernburg zu nutzen.

Darüber hinaus sei auf die „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue
zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ aus dem Jahr 2008 hingewiesen.

Die Bedenken und Hinweise beziehen sich auch auf die entsprechenden 4. Plandarstellungen

Zu 4.2.4 Sondergebiete

Eine geplante Entwicklung von Flächen mit „Photovoltaik“ sollte nicht auf gesonderten Flächen erfolgen, sondern durch Einbindung in das vorhandene Stadtbild –z.B. auf Dächern und an Wänden- den Abstand und Primärnutzung reduzieren sowie eine übermäßige Flächeninanspruchnahme auf offener Bodenflächen und versiegelten Flächen früherer, womöglich kontaminierter Bereiche ausschließen.

Abschließendes

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten sich in den Entwicklungsprozess der Stadt Leuna einzubringen.
Dazu ist der AHA unter folgendem Kontakt zu erreichen

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Die geplante Inanspruchnahme von erneut 12,6 ha stellt einen weiteren Beitrag zur weiter hohen täglichen Flächenversiegelung in Deutschland für Gewerbe-, Wohn- und Verkehrsflächen. Laut Unweltbundesamt und Statistischem Bundesamt liegt der Wert bei 80 ha pro Tag, was in etwa im Jahr die Fläche der Stadt München ergibt. Auf das Jahr hochgerechnet: 80 ha/Tag x 365 Tage im Jahr = 29.200 ha = 292 km². Im Vergleich dazu hat die Stadt München gegenwärtig eine Fläche von 310,71 km²
Ferner lässt das gegenwärtige Planungsverfahren deutlich erkennen, dass Möbel Höffner den bisherigen Bebauungsplan Nr. 55 nutzte, um sich räumlich weiter auszudehnen und immer mehr Flächen für private Profitinteressen zu versiegeln. Somit ist schon an dieser Stelle deutlich zu erkennen, dass private Interessen über öffentliche Interessen stehen soll. Die Mehrheit des Stadtrates der Stadt Leuna und die Bürgermeisterin der Stadt Leuna Frau Dr. Hagenau haben das bereits an der Stelle gröblichst missachtet, indem man alle Bedenken unqualifiziert unberücksichtigt ließ. Inwieweit hier Interessenverquickungen existent sind gilt es ggf. in einem anzuberaumenden Verfahren zu prüfen, zu werten und womöglich daraus Konsequenzen abzuleiten.

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Pkanungsgebiets, vorhandene Nutzungen, Seite 8

In der Tat bestehen in Fortsetzung zu dem nordöstlich überplanten 18,70 ha bildet auch hier eine gewisse Vielfalt in der Landschaft den prägenden Charakter, welche auf der bestehenden Zusammensetzung aus landwirtschaftlich genutzter Fläche, Gehölzflächen, Hochstaudenbereiche sowie grundwasserbeeinflusster Mulden und Gräben. Eine Überbauung im Umfang von 12,6 ha führt unweigerlich zur Zerstörung eines bestehenden Biotop- und Grünverbundsystems, potenziellen sukzessiven Entwicklungsgebietes mit Lebens- und Rückzugsraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten sowie Kaltluftentstehungsgebietes.
Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthersdorf haben zu folgenden Problemen geführt:

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Mit der bisherigen Bebauungsplanung kämen noch weitere 18,70 ha hinzu, was bereits jetzt die bebaute Fläche von 31,12 ha anwachsen lässt. Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen unter Punkt 3. auf Seite 24 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 260 Kfz-Fahrtentagen zu rechnen, was auf das Jahr hochgerechnet 94.900 zusätzliche Kfz.-Fahrten bedeutet.
  • Mit der nunmehr angedachten Erweiterung der versiegelten Flächen um 12,6 ha würde sich so die versiegelte Fläche auf nunmehr auf 43,7 ha erhöhen. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den unter Punkt 9.2.3. auf Seiten 93 bis 102 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seite 73- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die auf die unter Punkt 9.1.3., den Seiten 57 bis 65 dargestellten Fachgesetze und Planungsgrundlagen vernachlässigen die notwendigen fachlichen und rechtlichen Schlussfolgerungen auf das aktuelle Planungsvorhaben. Wie bereits der Bebauungsplan Nummer 55, trägt auch seine 1. Änderung zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind.

Zu 1.6. Vegetation im Planungsgebiet

Die agrarkulturell geprägte Fläche zeigt andrerseits eine sukzessive Entwicklung auf, welche es in Anknüpfung an andere Schutzgebiete der Region sowie unter Berücksichtigung der hydrologischen Bedingungen zu beachten gilt.

Zu 1.8. Umgebung des Planungsgebietes

Hier sei u.a. auf die Stellungnahmen zur Bebauungsplanung Nr. 55 sowie auf die zu Punkt 1.5. verwiesen.

Zu 2. Übergeordnete Planungen und sonstige Vorhaben

Der LEP 2010 hat sich ebenfalls an gesetzliche Rahmenbedingungen zu orientieren. Dazu zählen u.a. die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) vom 22.12.2000 hat dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:

„(33) Das Ziel eines guten Gewässerzustands sollte für jedes Einzugsgebiet verfolgt werden, so dass eine Koordinierung der Maßnahmen für Grundwässer und Oberflächengewässer ein und desselben ökologischen, hydrologischen und hydrogeologischen
Systems erreicht wird.“, Zitat Ende

Der Artikel 1 der WRRL beinhaltet zudem das Gebot der Verbesserung und des Schutzes von Gewässern und ein damit verbundenes Verschlechterungsverbot.

Ferner besagt der Artikel 6, der RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen folgendes aus, Zitat:

„Artikel 6

(1) Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest, die gegebenenfalls geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen.
(2) Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten.
(3) Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung und vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt nur zu, wenn sie festgestellt haben, daß das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben.“, Zita Ende

Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) weist unter § 22
Absatz 1 in Verbindung mit § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes folgende „Gesetzlich geschützte Biotope“ aus, Zitat:

(1) Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind zusätzlich:

1. temporäre Flutrinnen in Überschwemmungsgebieten und Auen,
2. hochstaudenreiche Nasswiesen,
3. planar-kolline Frischwiesen,
4. naturnahe Bergwiesen,
5. Halbtrockenrasen,
6. natürliche Höhlen, aufgelassene Stollen und Steinbrüche,
7. Streuobstwiesen,
8. Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen sowie
9. Reihen von Kopfbäumen.

§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt entsprechend.“, Zitat Ende

Im Planungsgebiet lassen sich durchaus 1. und 8. Als „Gesetzlich geschützte Biotope“ nach o.g. geltenden Recht einordnen.

  1. Die geplanten Bauarbeiten führen zur Zerstörung von Feldgehölzen sowie zu starken Beeinträchtigungen von Flutrinnen, bergen die Gefahr der negativen Beeinflussung des Pfeifengraswiese bei Günthersdorf (FFH 0283), einstweilige Sicherstellung als GLB, Verordnung vom 30.6.2011, Beeinträchtigungen an Qualität und Quantität des Grundwassers sowie die Zerstörung eines Kaltluftentstehungsgebietes und eines sich entwickelnden Biotopverbundes.
  2. Die unter 2.3.1. dargelegten Einwendungen der Stadt Leuna begründen nicht die Notwendigkeit des Bebauungsplans Nr. 55 und seiner 1. Änderung, da sie vom vorherigen Ist-Zustand ausgeht. Ferner vernachlässigt diese Positionierung die naturschutzfachlichen und –rechtlichen Verantwortungen, welche die Stadt Leuna zu tragen hat.
  3. Auf Grund der o.g. Feststellungen ist die Feststellung unter Punkt 2.1.1. letzter Satz überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Planungen den dort aufgeführten Zielen und Grundsätzen entsprechen, wenn man o.g. Gesichtspunkte ausblendet.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet

Die hier aufgeführten Positionen sind rein von möglichen bzw. angedachten betriebswirtschaftlichen Erwägungen der KRIEGER Grundstück GmbH und des Unternehmens Höffner geprägt und blendet komplett die Bedürfnisse im öffentlichen Interesse aus. Neben der typischen Planungen auf der Verwendung des öffentlich finanzierten Autobahn- und Straßennetzes sowie der damit verbundenen Belastungen für Mensch, Umwelt, Natur und Landschaft sind vorrangig umfassende, bereits o.g. Beeinträchtigung vor Ort zu erwarten.
Die angegebenen zusätzlichen Belastungen im Umfang von 260 Kfz-Fahrtentagen ergeben auf das Jahr hochgerechnet 94.900 zusätzliche Kfz.-Fahrten. Eine Rechtfertigung zur Zerstörung von Landschaft, Umwelt und Natur aus Gründen eigener Gewinnoptimierung gilt es öffentlich und planerisch zu ächten. Somit ist kein öffentliches Interesse des Vorhabens zu erkennen.

Abschlussbemerkungen

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.
Genau darauf orientiert, muss sich verstärkter Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft ableiten lassen und diesen Gesichtspunkten endliche eine entscheidende Rolle einzuräumen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu.
Insofern gilt es zu beschließen die Planungen zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks – Südliche Erweiterungsfläche“ der Stadt Leuna, Ortsteil Günthersdorf dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.