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AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle, Kabelsketal und Schkopau für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale), Leipzig, Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg für dringend geboten.
Einen sehr wichtigen Teil bildet dabei der Natur- und Landschaftsraum zwischen der Stadt Halle (Saale), den Gemeinden Kabelsketal und Schkopau sowie der Stadt Merseburg.
Aus dem Grund führte der AHA am Samstag, dem 30.03.2023, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe und Saale zwischen der Stadt Halle (Saale) sowie den Gemeinden Kabelsketal und Schkopau durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Aue von Weißer Elster, Luppe und Saale.
Im Bereich der Kreuzung Delitzscher Straße und der nunmehrigen Osttangente, welche die erste Station der kurz zuvor begonnenen Fahrradexkursion darstellte, vermittelte der AHA den Exkursionsteilnehmern seine Auffassung zur Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Der Bau der Osttangente hat zu einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub geführt. Das hat eine weitere Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie starke Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen hervorgerufen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Der AHA hat eine unveränderte Sichtweise zu den die im Jahr 2019 erfolgten massiven Abholzungen am Ostufer des Diemitzer Graben. Dabei vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Der gegenwärtige Zustand zeigt sehr anschaulich auf, dass auch hier sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Vernichtung bestehender Gehölzbestände führen und sehen klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen. Daher fordert der AHA die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Nach einer umfassenden Inaugenscheinnahme der Reide im halleschen Stadtteil Büschdorf, folgte eine wiederholte Betrachtung des Geländes am Standort Käthe-Kollwitz-Straße 14, wo der AHA immer wieder auf folgendes hinweist:
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle-Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle-Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit- und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Einst hatte sogar das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle-Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt.
Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstel-lungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.
Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle-Büschdorf stand seit dem 01.12.2001 bis zum Beginn der Bebauung im Jahr 2019 leer.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert.
Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW.
Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren.
Mit Unverständnis hat der AHA bereits im Jahr 2019 die in Umsetzung befindlichen Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Leben- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben.
Im konkreten Fall fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) auf, derartige Pläne einzustellen! Der AHA beabsichtigt Aktionen und Maßnahmen zu prüfen, um das grüne Kleinod vor der Zerstörung und Vernichtung eines antiökologischen Bündnisses aus Halles Oberbürgermeister, Mitgliedern des halleschen Stadtrates und eines offenbar raffgierigen und rücksichtslosen Bauunternehmers zu schützen.
Der Überlauf des Hufeisensees zur Reide zeigt erfreulicherweise eine naturnahere Entwicklung auf. Gleiches gilt für das Mündungsgebiet in die Reide. Eine Entwicklung, welche es zu schützen gilt. Daher erneuert und bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag die Agrarfläche zwischen ebengenannten Überlauf und den Kleingärten des Kleingartenvereins Reide Büschdorf e.V. eine Streuobstwiese anzulegen. Die Fläche umfasst nach eigenen Messungen 238,15 m x 79,59 m = 18.954,36 m². Bei einem Pflanzabstand und -fläche von 10,00 m x 10,00 m = 100,00 m² können hier ca. 190,00 Obstgehölze stehen. Pflanzungen sowie Pflege und Betreuung können in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen.
Der Mündungsbereich des Überlaufes vom Hufeisensee in die Reide hat sich in den letzten Jahren positiv naturnaher entwickelt. Auch diese Entwicklung gilt es zu schützen.
In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die Nutzung der Reideaue zwischen Hufeisensee und Schilfgebieten in Halle-Reideburg als Baustelle für neue Strommasten. Dem nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) im Jahr 2019 vom Umweltbundesamt anerkannten gemeinnützigen und ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist keine öffentliche Beteiligung der Bevölkerung bekannt. Immerhin handelt es sich hier um massive Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft, welche es sofort zu beenden sind.
Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellten die Exkursionsteilnehmer die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“.
An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nahmen die Exkursionsteilnehmer zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Der AHA vertritt hier die Position, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelangen Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlägt der AHA immer wieder vor eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
Am Tag der Fahrradexkursion zeichnet sich erfreulicherweise eine derartige Entwicklung ab.
In Halle-Kanena ist eine massive bauliche Veränderung und weiterer starker Verfall der Gebäude und des Geländes vom früheren Rittergut in Kanena ersichtlich. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:

Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende

Der AHA bekräftigt seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. So gilt es beispielsweise die baulichen Maßnahmen zum Beispiel so zu gestalten, dass z.B. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.
Momentan nehmen die baulichen Maßnahmen, welche offensichtlich die Prof. Schuh Securities GmbH zu verantworten hat, sehr besorgniserregende Züge an. So sind umfassende Abrissarbeiten an der alten, historischen Bausubstanz zu erkennen. Eine Fortsetzung dieser Herangehensweise ist zu befürchten, da das angedachte Luxuswohnen mit massiven Umbauten verbunden scheint, was das Gutsgelände grundlegend in Erscheinung und Nutzen ändert. Das Satzungsziel vom 24.09.2003 ist somit vollkommen verfehlt.

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Im Bereich des Dieskauer Parks und darüber hinaus in der Aue von Weißer Elster und Luppe stellten die Exkursionsteilnehmer sehr umfassende Lärmbelastung durch massiven Luftfrachtverkehr der DHL fest. Nach Auffassung des AHA gilt es diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher fordert der AHA ebenfalls den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nunmehr seit dem Jahr 1983 die Entwicklung des Dieskauer Parks. Dabei vertritt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass sich die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten befindet. Dabei bekräftigte der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Ferner sind sämtliche Planungen von Bauten im Bereich des Dieskauer Parkes auszuschließen. Ferner regt der AHA an, die Wiesen unregelmäßig und partiell zu mähen, um Blühpflanzen das Blühen und Aussamen zu ermöglichen. Zudem dienen bekanntlich Blüten als sehr wichtige Nahrungsgrundlage zahlreicher Insektenarten. Außerdem verringert sich die Austrockung der Flächen, was angesichts der Zunahme der Niederschlagsarmut und extrem heißer Sommer immer mehr an Bedeutung gewinnt. Immerhin dient der Dieskauer Park zudem als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Mit Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung des Großen Mühlteiches auf, welcher sich mit zum Teil geruchsstarkem und grüngefärbtem Wasser zeigt. Medienberichten zu Folge hat bereits ein umfassendes Fischsterben stattgefunden, was auf massiven Sauerstoffmangel hindeutet. Das Wasser erscheint stark eutrophiert. Daher gilt es umfassende Untersuchungen des Wassers, der Böden sowie der Ursachen zu den mutmaßlichen Verschlechterungen der Wasserqualität vorzunehmen.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr ca. 30jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau ist deutlich der am Rand der Weißen Elster errichtete Supermarkt zu erkennen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des AHA die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt und in direkter Angrenzung des Überflutungsgebietes der Weißen Elster, um eine Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland, gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
In der Ortschaft Lochau der Gemeinde Schkopau erinnerte der AHA an die Beratung vom 02.05.2021, welche auf Einladung des Ortsbürgermeisters Mathias Wild stattfand und die Themen Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auenlandschaft der Weißen Elster sowie Umgang mit dem Hochwasser beinhaltete.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des AHA gilt es zu prüfen, inwieweit eine Wiederanbindung der Altverläufe der Weißen Elster im Bereich der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Burgliebenau sowie des dazugehörigen Auenwaldes an das Hochwasserregime möglich ist.
Der gegenwärtige Zustand darf so keine Zukunft haben, sondern nur in Form naturnaherer, auentypischer Entwicklungen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass dieser Teil der Aue der Weißen Elster zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“ – „mit einer Größe von ca. 548 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 9 km“ -und zum 4.762, 00 ha großen europäischen Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)“ gehört.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=209&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

Mit Sorge erfüllt den AHA die massive Nutzung der Landesstraße (L) 183 zwischen dem Schkopauer Ortsteil Lochau und der Stadt Merseburg, Bundesstraße (B) 181. Das Feststellen eines toten Rotfuchses am Straßenrand ist ein Indiz von der Gefährlichkeit von Straßen in Umwelt, Natur und Landschaften. Die L 183 kreuzt zudem bei Schkopau, Ortsteil Lössen die Luppe, welche hier naturnahere Elemente aufweist und beim Kollenbeyer Holz in die Saale mündet. Die Luppe bildet in dem Bereich die südliche Grenze zum 915,00 ha großen Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“, welche zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ ist.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saale-elster-aue-bei-halle

Das Kollenbeyer Holz ist in östlicher Richtung zudem an den Altsaaleverlauf Gessert angebunden.

Im Mündungsgebiet der ca. 20 km langen Laucha in Schkopau mussten man fortgesetzt mit Entsetzen und Unverständnis feststellen, dass die zu den folgenreichen massiven Eingriffen in den Gehölzbestand aus dem Jahr 2015, nun aktuell noch verheerendere und umfassender Eingriffe in der Lauchaaue stattgefunden haben. Die Fällungen zerstörten nicht nur größere Teile des Gehölzbestandes, sondern beseitigten flächendeckend die sukzessive Entwicklung im Einzugsbereich der Laucha. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Unterstützung einer ungestörten sukzessiven Entwicklung für dringend geboten.
Der AHA regt weiterhin weiterhin an zu prüfen, inwieweit in der ca. 19,83 ha Saaleaue westlich des Mündungsgebietes der Laucha eine Wiederherstellung des einstigen Saalebogens sinnvoll erscheint. Dafür spräche die Wiederverlängerung des Saaleverlaufs mit einhergehender Möglichkeit der Aufnahme erhöhter Wassermengen mit einhergehender verbesserter Aufnahme von Hochwasser in Fluss und Aue, die Schaffung weiterer Feuchtgebiete als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Verbesserung des Klimas in Folge der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sowie Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes in Schkopau.
Im Saaleabschnitt unterhalb Merseburger Straße/Planenaer Landstraße haben wieder einmal aufgezeigt, dass die ökologische Notwendigkeit des Bestandes von Gehölzen entlang von Fließgewässern noch immer nicht begriffen worden ist. Hier nahmen die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen umfassende Abholzungen am Saaleufer in Augenschein. Offenbar selbst die begonnene Brutzeit hat von diesen sinnlosen Abholzungen abhalten können.
Im Stadtgebiet von Halle (Saale) erinnert der AHA erneut an die vereins- und verbandsübergreifenden Aktivitäten seit dem Jahr 1992 an, welche den unzerschnittenen Erhalt der Saale-Elster-Luppe-Aue zum Ziel haben. Der nunmehrige Bau der ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin veranschaulicht eindeutig die immer wieder fachlich fundierten dargelegten umfassenden Bedenken. Man war sich vor Ort einig, dass die heutigen Bahntechniken einen derartigen baulichen, landschafts- und naturzerstörerischen baulichen Gigantismus zu keiner Zeit nötig hatten und haben.
Den Abschluss der Fahrradexkursion bildete der Blick auf die Weiße Elster, welche alsbald nach insgesamt 257,00 km und einem Einzugsgebiet von 5.154,00 km², in die Saale mündet. Der AHA erläuterte dabei die Notwendigkeit zum Erhalt, Schutz und zur Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.

Auf Grund der Vielzahl der vielfältigen und umfassenden Aufgaben, wo sich der AHA einbringen möchte, was er z.B. mit der ehrenamtlichen, im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg, welche mit der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich und räumlich eng verbunden ist, umfassend tut, ruft der AHA zur Mitwirkung auf. Dazu zählt u.a. die Stärkung der AHA-Regionalgruppen in Leipzig und Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg sowie die Mitwirkung in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM .
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder
Tel.: 0157-83542790

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.03.2024

Fotos: Andreas Liste

Bäume pflanzen am Karfreitag!

Das ist das Motto unter dem 17 Mitglieder sowie Helferinnen und Helfer der Initiative „Pro Baum“ – IPB – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum fünfzehnten Mal am Karfreitag, dem 29.04.2024, drei Bäume – eine Stieleiche, eine Gemeine Esche und eine Schwarzerle – jeweils in den Nordwestteil und in den Südwestteil der Ziegelwiese in Halle (Saale)pflanzten. Der Treff war 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).
Mit der bewährten Aktion möchten beide Organisationen immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische sowie landschafts- und stadtgestaltende Funktion besitzen.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchten sich bei Herrn Rüdiger Franz vom Umweltamt der Stadt Halle (Saale) für die organisatorische und administrative Vorbereitung sowie bei der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt für die finanzielle Unterstützung bedanken.

Darüber hinaus können sich Interessenten zum Thema Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.03.2024

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos und Video: Detlef Proske

Fotos: Esther van Zalm

AHA hält verantwortungsvollen Umgang mit Kleingärten für dringend geboten!

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nunmehr seit mehreren Jahrzehnten den Umgang mit und die Entwicklung von Kleingärten.
So hat sich der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzverein immer wieder zur Entwicklung und Bestand von Kleingärten in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie im Land Sachsen-Anhalt geäußert. Gerade die Exkursionen bieten immer wieder die Möglichkeit sich ein gewisses Bild vor Ort zu verschaffen.
Dabei fielen immer wieder zum Beispiel eine rege Nutzung von Kleingärten, aber ebenfalls oberflächliche Beräumungen u.a. in der Saaleaue in den Stadtgebieten von Halle (Saale) und Bernburg (Saale) sowie in der Muldeaue im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau auf, welche mehr oder minder unter- und oberirdische vor Ort belassen hatten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in den Kleingärten die Möglichkeit einer breiten Bevölkerungsschicht, auch mit geringerem Einkommen, als Ort der Erholung sowie Nutzung zur Produktion, Ernte und Nutzung von Obst, Gemüse und Blumenschnittgut. Ferner können Kleingärten eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Standort der Entstehung und Weiterverbreitung von Kalt- und Frischluft sowie als Biotop- und Grünverbundraum wahrnehmen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es in dem Zusammenhang ebenfalls wichtig, biologisch orientierte Anbauformen mit entsprechendem Pflanzenschutz und Nährstoffversorgung zu nutzen, um nachhaltigen Umgang mit dem Leben im Garten und der damit verbundenen Humusentwicklung des Bodens zu gewährleisten. Dazu gehört die Einrichtung und der Betrieb einer ordnungsgemäßen Kompostwirtschaft mit Nutzung von organischen Düngemitteln wie eben die Verwendung von kompostierten Endprodukten und Mist von Pferden. Andrerseits gilt es die Anwendung von mineralischen Düngestoffen und Pflanzenschutzmitteln auszuschließen.
Dies zu beachten und zu berücksichtigen entspricht auch dem Anliegen und den Festlegungen, welche sich aus den §§ 1 – 3 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ergeben.

https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html

Immer wieder bedrohen Bebauungsabsichten Kleingartenanlagen. Das gilt nicht nur im Land Berlin, sondern zum Beispiel auch in der größten Stadt des Landes Sachsen-Anhalt Halle (Saale). Hier seien die Kleingartenanlagen am Galgenberg und am Gertraudenfriedhof ins Bebauungsvisier der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) geraten. Neben des drohenden Verlustes von sozialen Freizeit- und Erholungsbereichen und obengenannter ökologischer Funktionen verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt aber auch die Auffassung in Überflutungsräumen eine schrittweise Aufgabe von Kleingärten anzugehen, aber eine zwangsweise Gesamtaufgabe wie in den obengenannten Beispielen in den Städten Halle (Saale), Bernburg (Saale) und Dessau-Roßlau geschehen, zu unterlassen.
Darüber hinaus hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftlich fundierte Nachfolgekonzeption für dringend geboten, um ordnungsgemäß mit dem Tier-, Pflanzen- und Pilzbeständen sowie den für sie entstandenen bzw. entwickelten Lebens- und Rückzugsräumen umzugehen. So können zum Beispiel Obstbäume und Beerenobststräucher als Basis einer ggf. zu ergänzenden Streuobstwiese dienen. Als positives Beispiel kann ansatzweise eine frühere Kleingartenanlage in der Aue der Weißen Elster zwischen Fluss und Tiergarten dienen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist insgesamt gesehen die Entwicklung von Kleingartenanlagen im Land Sachsen-Anhalt mit vermehrter und besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. gibt mit Stand Januar 2023 nachfolgend zitierte „Zahlen und Fakten“ an:

Der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt ist ein eingetragener Verein und die Dachorganisation für das Kleingartenwesen im Bundesland.

In ihm sind die Mehrzahl der Kleingärtnerverbände auf Stadt-, Regional- und Kreisebene Sachsen-Anhalts vertreten.

1.633 Vereine mit 106.807 Parzellen gehören ihm aktuell an. Von den Kleingärten werden 88610 bewirtschaftet.
Die Zahl der unter dem Dach des Verbandes organisierten Gartenfreunde beläuft sich mit Stand 01.2023 auf 88544 (in 2021 83816)

2361 Parzellen werden von ausländischen Bürgern und ihren Familien genutzt.

457 Gärten betreiben soziale Organisationen, wie das DRK Tafelgärten, die Malteser oder die Johanniter.

46- bis 60-Jährige sind die größte Altersgruppe, gefolgt von den 26- bis 45-jährigen. Weiter stark vertreten sind die Altersgruppen 61 – 65; 66 – 70; 71 – 75, älter als 90 Jahre sind 210 Gartenfreunde.

Altersdurchschnitt gesamt: 57,87 Jahre“, Zitat Ende

https://www.gartenfreunde-sachsen-anhalt.de/ueber-uns/zahlen-und-fakten

Die Brisanz der Entwicklung der Kleingärten im Land Sachsen-Anhalt verdeutlicht die Antwort der Landesregierung vom 08.03.2024, Drucksache 8/3855 zur schriftlichen Beantwortung der Kleinen Anfrage des Mitgliedes des Landtages Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) vom 04.03.2024.
Laut Angaben in Beantwortung der Frage 1 -, reduzierte sich die „Fläche der kleingärtnerischen Nutzung in Sachsen-Anhalt“ seit dem Jahr 2017 mit 4.234 ha, über das Jahr 2019 mit 4.208 ha auf 3.739 ha im Jahr 2022. Für das Jahr 2024 gibt man schließlich 3.237 ha an.
Die Beantwortung der Frage 2 durch die Landesregierung Sachsen-Anhalts beinhaltet folgende Angaben, Zitat:

Der überwiegende Teil der Kleingartenverbände ist im Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e. V. organisiert. In 24 Regional-, Kreis- und Stadtverbänden sind 1.444 Kleingartenvereine organisiert.
Im Rahmen dieses Landesverbandes existieren 97.089 Parzellen, wovon 80.619 Parzellen bewirtschaftet werden.
Es bestehen darüber hinaus in Sachsen-Anhalt weitere Kleingartenorganisationen, welche nicht bzw. nicht mehr im Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e. V. Mitglied sind. Von dort liegen keine Statistiken vor.“, Zitat Ende

Die Antwort zu Frage 3 zu kommunalen Kleingartenkonzeptionen sieht folgendermaßen aus, Zitat:

Die nachfolgend aufgeführten Kommunen besitzen Kleingartenentwicklungskonzepte, welche sich in laufender Fortschreibung befinden: Zeitz, Bernburg (2015) und Schönebeck (2015), Dessau (2018), Halle, Lutherstadt Wittenberg (Entwurf 2018), Magdeburg (2015).

Neuere Kleingartenentwicklungskonzepte wurde erstellt in:

  • Wanzleben (nur OT Stadt Wanzleben, 2022, Städtebauförderung 90% von 18.800 €),
  • Oschersleben (2017, 2021, keine Förderung),
  • Barleben (2020/21, ELER 80% von 20.002 €)
  • Hohe Börde (2020, LEADER 90% von 19.414 €),
  • Burg (2022, keine Förderung)“, Zitat Ende

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d3855dak.pdf

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht massiver Handlungsbedarf bei der Entwicklung von Kleingartenanlagen im Land Sachsen-Anhalt. Dazu zählen die Art und Weise der Nutzung ebenso, wie der vielfältige Umgang mit Leerständen. Während der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in den Hochwassergebieten einen schrittweisen Leerzug mit entsprechender Pachtentlastung für die jeweiligen Kleingartenvereine für dringend notwendig hält, sieht der Umwelt- und Naturschutzverein bei Kleingärten an anderen Standorten eine schnelle Vergabe leerstehender Kleingärten oder alternative Nutzung als Gärten für Obstwiesen, Blühwiesen und Gemüsebeete für soziale und gemeinnützige Einrichtungen für dringend geboten.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut ein Wiederaufleben seiner Vorschläge aus den Jahren 2003 und 2007 zur Einrichtung einer „Obst- und Gemüsebörse“.
Die Idee entstand aus der Beobachtung einer im zunehmenden Maße Verbleibes von Obst an den Bäumen und Sträuchern und ungeerntetem Gemüses im Boden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen, dass große Erträge die jeweiligen Kleingärtner bei der Ernte überfordern und zum anderen dann eine Verarbeitung des geernteten Obstes und Gemüses durch die jeweiligen Nutzenden der Kleingärten nicht möglich ist. Die Folge ist, dass Pilze und Pflanzenkrankheitserreger nicht abgeerntetes Obst und Gemüse befallen und sich in Windeseile ausbreiten. Andrerseits gibt es Menschen, welche auf Grund ihrer Einkommenssituation sich nicht ausreichend mit Obst und Gemüse und somit mit Vitaminen und Mineralien versorgen können.
Genau an dieser Stelle soll das Projekt „Obst- und Gemüsebörse“ greifen. Hier kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Abstimmung mit dem Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V., den Kreisverbänden sowie den jeweiligen Kleingartenvereinen vorstellen, um das Projekt „Obst- und Gemüsebörse“ wieder bzw. neu aufleben lassen zu können. In dem Rahmen ist vorgesehen interessierte Kleingärtner und Erntewillige zusammenzuführen. Die jeweiligen Bedingungen handeln dann beide Partner selbst aus. Jedenfalls sollen beide Seiten davon Nutzen haben. Immerhin bekommt der Kleingärtner sein Obst und Gemüse geerntet und der Erntewillige günstig die wertvollen Früchte des Gartens.
Zu anderen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Umgang mit und zur Entwicklung von Kleingärten stehen noch Abstimmungen und Beschlüsse aus, welche auch die ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten des Umwelt- und Naturschutzvereins berücksichtigen und beachten müssen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am vielfältigen Umgang mit den Kleingartenanlagen mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.03.2024

AHA führt Fahrradexkursion zum NSG Saalberghau und zum NSG Untere Mulde durch

AHA fordert weiterhin und verstärkt Unterschutzstellung des Steinbruches Holzberg als Schutzgebiet!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt fortgesetzt mit großem Unverständnis die Weigerung der unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Leipzig das Gebiet des Steinbruches Holzberg unter Schutz zu stellen. Dabei hat der damalige Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen Thomas Schmidt mit Antwortschreiben vom 11.06.2019 an den Präsidenten des Landtages Dr. Matthias Rößler auf die „Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (Bündnis 90/DlE GRUNEN), Drs.-Nr.: 6117618, Thema: Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz im Steinbruch Holzberg, Thallwitz OT Böhlitz, Landkreis Leipzig“ mit der beigefügten von Dr. Martin Seils – Büro für Landschaftsplanung, Boden- und Umweltforschung erstellten Erfassungsstudie „Faunistische Sonderuntersuchungen Steinbruch Holzberg`“ vom 26.10.2018 eine hervorragende Basis für die Darstellung der Schutzwürdigkeit des Gebietes vorgelegt. Im Fazit der Studie ist verständlicherweise u.a. folgendes festgehalten, Zitat:
Der Steinbruch Holzberg bietet mit seiner Strukturvielfalt und seinem vielfältigen Mosaik unterschiedlichster Biotope auf kleinem Raum für viele Artengruppen einen Hotspot in der Region. Im Rahmen der Sonderuntersuchung wurden 10 Fledermausarten, je 5 Amphibien- und Reptilienarten, 47 Vogelarten und 21 Tagfalterarten nachgewiesen.
Für die Artengruppe der Fledermäuse ist der Standort vor allem als wichtiges Jagdhabitat sowie als Schwärm- und Quartierstandort hervorzuheben. Der benachbarte Steinbruch kann diese Funktion aufgrund des Fehlens von Feuchtgrünland und dem damit verbundenen Nahrungsangebot sowie des geringeren Quartierpotentials nicht für alle nachgewiesenen Arten übernehmen. Auch das wahrscheinliche Vorkommen des sachsen- als auch bundesweit stark gefährdeten Grauen Langohres weist dem Standort eine besondere Bedeutung zu. Aus diesen Gründen ist der Steinbruch von überregionaler Bedeutung für Fledermäuse zu werten.
Bezüglich der Avifauna bietet der Steinbruch nicht nur für durchziehende Wasservögel gute Rastplatzbedingungen und für Greife und Eulen Jagdmöglichkeiten. Aufgrund seiner in der weiteren Umgebung einzigartigen, kleinräumig mosaikartigen Habitatstruktur aus Röhrichtzonen und Wasserflächen besitzt er insbesondere für röhrichtgebundene Arten eine wesentliche Bedeutung als Bruthabitat.
Neben zwei weiteren streng geschützten Reptilienarten, stellt insbesondere das Vorkommen der in Sachsen stark gefährdeten Schlingnatter einen wichtigen Trittstein der Verbreitung dieser Art in der agrargeprägten Landschaft um Böhlitz dar.
Hinsichtlich der Artengruppe der Amphibien ist besonders das individuenstarke Vorkommen der Knoblauchkröte hervorzuheben.“, Zitat Ende
Alleine die vorliegenden faunistischen Erfassungen bestätigt die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes. Korrekterweise hat das Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag in ihren Antrag vom 24. Juni 2022 zum „Thema: Holzberg bei Böhlitz als Hotspot der Natur- und Artenvielfalt vor der Zerstörung bewahren und schnellstens rechtlich schützen!“ in ihrer Begründung Zu II.1. den aktuelleren Stand folgendermaßen zusammengefasst, Zitat:
Der Holzberg gehört nach Gutachtenlage zu den artenreichsten Lebensräumen Sachsens.
Seine außergewöhnliche Strukturvielfalt bildet ein vielfältiges Mosaik unterschiedlichster Biotope auf kleinem Raum, der für viele Artengruppen einen Hotspot in der Region darstellt.
Seine zwingende Unterschutzstellung ist daher konsequentes Bekenntnis zur Nationalen Strategie der Bundesregierung zum Erhalt der Biologischen Vielfalt. Das Ökosystem der Holzbergregion beherbergt mehr als 300 wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Die Beobachtungen erstrecken sich inzwischen auf über 100 Vogelarten, 10 Fledermausarten, 6 Amphibienarten, 5 Reptilienarten und 27 Tagfalterarten, sowie zahlreiche Insektenspezies, die hier wertvollen Lebensraum finden.“, Zitat Ende.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ergibt sich neben der Standortbedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten die Bedeutung als Bestandteil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundraumes zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Mulde mit eingebetteter Dahlener Heide, weiterer Wald- und Feldgebiete sowie anderer Alttagebau- und Altsteinbruchstandorte. Hier gilt es ohnehin über ein zusammenhängendes Schutzgebiet nachzudenken.
Somit besteht bereits jetzt die Möglichkeit und auch die Pflicht das Schutzverfahren nach nationalem und europäischem Recht einzuleiten. Zudem muss das Oberbergamt die KAFRIL Unternehmensgruppe auffordern, einen Betriebsabschlussplan zu erstellen und vorzulegen. Dabei können durchaus beide Verfahren sinnvoll ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.
Nunmehr hat der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages die mit 37.236 Unterstützenden versehende, am 20. September 2023 im Sächsischen Landtag übergebene Petition „Holzberg Biotop-Rettung jetzt!“ zurückgewiesen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist das eine unverantwortliche Entscheidung, welche sich im Allgemeinen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft sowie im Speziellen gegen den Schutz und Erhalt des Gebietes des Steinbruches Holzberg richtet. Nunmehr ist der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages schnellstmöglich öffentlich eine schriftliche Begründung zu seiner Entscheidung abzugeben.
Ferner ist nunmehr der zuständige Landkreis Leipzig verstärkt gefordert nun endlich unter Schutz zu stellen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.03.2024

Petition Holzberg Biotop-Rettung jetzt!
Neuigkeiten Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger

Bäume pflanzen am Karfreitag!

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