Monat: Juli 2016 (Seite 1 von 4)

AHA hält Abriss des Planetariums auf der Peißnitz für dringend erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält ein Abriss des Planetariums auf der Peißnitz in Folge der Hochwasser im Jahre 2011 und 2013 für dringend geboten. Von daher unterstützt der AHA grundsätzlich den bereits am 26.11.2014 mehrheitlich gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates das Gasometer auf dem Holzplatz zum Neubau des Planetariums zu nutzen. Der AHA hält es aber in dem Zusammenhang für erforderlich rechtzeitig und vollumfänglich in die entsprechenden Planungen einzubeziehen.

Der Standort des in den Jahren von 1976 bis 1978 erbauten Raumflugplanetariums „Sigmund Jähn“ galt schon damals auf Grund seiner Lage im Hochwassereinzugsgebiet nicht als unumstritten. Zwar erreichten die Hochwasser in den Jahren 1979, 1982 und 1988 keine kritische Höhe, zeigten aber auf, an welchem Standort sich das neugebaute Planetarium befindet. Bereits die Hochwasser u.a. im Frühjahr 1994, zum Jahreswechsel 2002/2003 sowie im Winter 2011 erreichten durchaus kritische bis sehr kritische Wasserhöhen, welche dann letztendlich mit dem Hochwasser im Sommer 2013 ihren vorläufigen Höhepunkt fand.

Bei allen durchaus nachvollziehbaren Argumenten aus der Sicht des Denkmalschutzes, gilt es auf der ca. 60 ha großen Peißnitzinsel, welche eine sehr wichtige Rolle in der Saaleaue als Überflutungsraum einnimmt, andere Prioritäten einzuräumen, wozu die bauliche Freiräumung von Retentionsflächen gehören muss.

Der AHA hält es daher für ökologisch und ökonomisch unverantwortlich den Standort des Planetariums aufrecht zu erhalten, da jederzeit Hochwassersituationen eintreten können, welche die Höhen der Hochwasser der Jahre 1994 und 2013 noch weit übertreffen können. Die Hochwasser -beispielsweise aus den Jahren 1595 und 1799- haben dahingehend schon andere Dimensionen aufgezeigt.

Nach Auffassung des AHA ist sogar eine Prüfung der Beräumung weiterer Bauten auf der Peißnitz dringend erforderlich. Ferner erscheint es für den AHA erforderlich, schnellstmöglich die ebenerdigen Gewölbe des Peißnitzhauses baulich wieder zu öffnen, um ein weitgehend ungehindertes Durchströmen von Hochwasser unter dem Haus hindurch zu ermöglichen. Eine entsprechende finanzielle Unterstützung –z.B. aus Mitteln der „Fluthilfe“- scheint hier sehr angemessen.

Der AHA appelliert an die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nunmehr den Beschluss des halleschen Stadtrates vom 26.11.2014 unverzüglich umzusetzen.

AHA fordert Stopp der Fortsetzung der Erweiterung des „Saaleparks“ in der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der angedachten weiteren Erweiterung des „Saaleparks“ im Stadtteil Günthersdorf der Stadt Leuna erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Region. Dazu gab der AHA bereits am 05.10.2014 und 04.02.2015 entsprechende Stellungnahmen ab, welche folgende inhaltliche Schwerpunkte beinhaltet und der Stadt Leuna und dem Landkreis Saalekreis vorliegen:

Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9

  • Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorvorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerbliche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
  • Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Autoverkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
  • Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belastungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.

Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:

  • Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
  • Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorvorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher verbaute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 % ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäldern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hochstaudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Biotopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ keinesfalls „Ausgleich“ finden können.
  • Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflussung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bodenversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit höheren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rechnen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tagebaue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
  • Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluftentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
  • Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Verbauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
  • Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entsprechenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFH-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Verschlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Veränderung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.

Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehemaligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 14 bis 18

Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinlänglich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und bedarf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht.

Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 15 sei noch folgendes erklärt:

  • Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädtischen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Umsetzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu betrachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
  • Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.

Zu 2.4.3. Vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, Seiten 15 bis 17

  • Es ist nicht erkennbar, wo ein wichtiger Grund liegen soll, um eine vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes liegen soll. Auf Grund der zu erwartenden örtlichen, regionalen bis überregionalen Beeinflussungen gilt es eher genaustens und vollumfänglich eine Abwägung auch zum gegenwärtigen Flächennutzungsplan vorzunehmen.
  • In einem Flächennutzungsplan muss gemäß § 5 Absatz 1 BauGB folgendes enthalten sein, Zitat: „Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“, Zitat Ende. Somit hebt sich die gesamträumliche Betrachtungsweise hervor, welche bei Umsetzung des Ansinnens der Planer eine untergeordnete Rolle spielen dürfte.
  • Von daher gilt es im Interesse der Allgemeinheit und der Unterordnung von Partikularinteressen die Flächennutzungsplanung abzuwarten.
  • Mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht die Inkraftsetzung durch die Stadt Leuna gleichzusetzen. Eine umfassende öffentliche Beteiligung hat kritisch die Planung unter die Lupe zu nehmen. Die Schaffung vollendeter Tatsachen ist dabei als fachlich-inhaltlich sehr bedenklich und als zutiefst undemokratisch anzusehen. Insofern ist ein vorzeitiger Bebauungsplan im Interesse der Allgemeinheit und zur Abwehr umwelt-, natur- und landschaftsschädigender Partikularinteressen auszuschließen.

Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Bebauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Bestehende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 17 bis 19

In der vorherigen Ausgabe waren alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußball-feldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Zu 3. Städtebauliche Konzeption für das Plangebiet, Seiten 21 und 25

  • Das Vorhaben orientiert nicht nur auf Erhöhung der Neuversiegelung von etwa 4,1 ha um weitere 7,8 ha, sondern befördert die Zunahme des Transportverkehrs mit einhergehender Belastung für Umwelt, Natur und Landschaft. Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt tagtäglich ca. 81 ha Boden der Verbauung zum Opfer fällt. Ein verheerender Weg, welchen offenbar die Verantwortlichen Stadt Leuna, gegen jegliche Vernunft gehen möchte.
  • Von einer Nichtzunahme des Kraftfahrzeugverkehr bei der Belieferung der Neuanlagen sowie umgekehrt durch den Kundenverkehr auszugehen, ist illusorisch und grob fahrlässig.
  • Die Flächen unter a) zeigen ja auf, dass sogenannte Bilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen den Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutz keinesfalls diesen Namen verdienen.

Zu 7.2. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 55 bis 58

Die dargestellten Auswirkungen sind nicht nur eine Belastung für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Umwelt, Natur und Landschaft. Dies manifestiert sich nicht nur über die Flächenversiegelung, sondern auch durch Verlärmung, Feinstaubbelastung und mit Abgasen. Von daher sind diese Überlegungen der Planung sofort und unverzüglich zu beenden.
Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 3.398 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 509.700 g = 509,7 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 67.960 m² = ca. 6,8 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme.

Zu 7.3. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 58 und 60

Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 7,8 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 3.510 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 273.780 m³ pro Jahr = 27.3780.000 l pro Jahr, was in etwa 75.008,00 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.

Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 60 bis

Im Umweltbericht gibt man nun eine Zunahme der versiegelten Fläche im Umfang von 127.760 m² = 12,78 ha an. Das ist ein wesentlich größerer Flächenumfang als in den vorangegangenen Teilen der Planungsunterlagen vermerkt.
Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 12,78 ha großen Neuversiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Acker-flächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flächenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich entwickelt haben können. Insofern hat eine Umsetzung des Vorhabens massive Zerstörung an Natur und dem Landschaftsbild sowie an der Umwelt zur Folge.

Ergebnis

In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neuversiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer.

Nunmehr spricht man von einer Neuversiegelung im Umfang von 12,78 ha aus, was somit eine aktuelle Gesamtversiegelung im Umfang von 25,2 ha.

Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 12,78 ha und maximal 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren.
Desweiteren bedeutet dies folgendes:

  • Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 12,78 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 57.510 m³ pro Jahr = 57.510.000 l pro Jahr, was in etwa 157.561,64 Liter = 157,56 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
  • Alleine mit 12,78 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen außerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 12,78 ha, was einer Größe von rund 11,83 Fußballfeldern -12,78 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 11,83 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.

Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetterbedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer voranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzurichten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehntelanger Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen.

Genau aber daher hat der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine entscheidende Rolle zu spielen. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu.

Daher ist es für den AHA vollkommen unverständlich, dass der Landkreis Saalekreis in Übereinstimmung mit der Mehrheit des Stadtrates der Stadt Leuna die Bebauung wider besseren Wissens genehmigt hatten. Dies bedeutet eine unverantwortliche Fortsetzung der Fehler aus den neunziger Jahren, einer verfehlten Umwelt-, Natur- Landschaftsschutzpolitik, welche weiterhin an eine ebenso wenig nachhaltige Bau- und Wirtschaftspolitik anknüpft. Somit verdeutlicht sich immer mehr, dass die gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Zustände, keinesfalls zu einer Änderung der Herangehensweise beitragen.

Der AHA fordert nunmehr das Land Sachsen-Anhalt auf die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortsteile Günthersdorf und Kötschlitz und die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Landkreises Saalekreises sofort zu stoppen.

Die nunmehr geplante Erweiterung der Verkaufsfläche des Möbehauses Höffner um weitere 9.000 m² = 0,9 ha verschärft das Gesamtproblem. Von daher fordert der AHA das Vorhaben und die dazugehörigen sofort zu stoppen.

Seit 25 Jahren für Flussauen – Hallenser Verein arbeitet gänzlich ehrenamtlich

Dieser Artikel ist zuerst erschienen: Neues Deutschland am 27 Juli 2016 von Hendrik Lasch

Mitte Juli ging es an die Bode und zum Hakel. In der Region im Vorland des Harzes brauche es mehr Gehölzstreifen sowie Lebensräume für Seevögel und Amphibien, teilte der Verein AHA nach dieser Fahrradexkursion mit. Es folgten ein Ausflug an den Unterlauf der Saale, und am kommenden Samstag geht es an die Schwarze Elster bei Lutherstadt Wittenberg. Die Tour soll acht Stunden dauern; ein fachkundiges Resümee wird danach wie stets auf der Internetseite des Vereins unter www.ahahalle.de zu finden sein.

Das pralle Programm ist nicht einem sommerlichen Höhenflug geschuldet: Der »Arbeitskreis Hallesche Auenwälder« lädt von Januar bis Dezember in aller Regel zu mehreren Exkursionen im Monat ein; das Programm gehöre zu den anspruchsvollsten aller Naturschutzvereine in Sachsen-Anhalt, sagt Andreas Liste, der Chef von AHA. Mit den Rad- und Wanderausflügen sollen Mitglieder wie Interessenten für das Kernanliegen von AHA begeistert werden: den Schutz, Erhalt und Pflege von »Auenbiotopen«, also den vielfältigen Landschaftsräumen an Flüssen und in deren ehemaligen Überflutungsgebieten.

Seinen Ursprung hat der Verein auf der Peißnitzinsel in Halle sowie in Zusammenschlüssen wie dem »Arbeitskreis Umweltschutz Halle«, der sich im Jahr 1983 unter dem Dach der »Gesellschaft für Natur und Umwelt« im Kulturbund der DDR gründete. Schon in dieser Zeit war Liste, der Gartenbau gelernt und studiert hat, aktiv. 1990 löste sich die Gruppe zunächst auf, bevor im Februar 1991 der AHA ins Leben gerufen wurde. Ein Vierteljahrhundert später hat dieser seine Aktivitäten räumlich enorm ausgeweitet: Exkursionen in diesem Sommer führten in das Saaletal bei Jena, ins Elbtal um Dresden, an Bode, Fuhne, Selke. Der Verein äußert sich fachkundig zu Projekten wie dem Saale-Elster-Kanal bei Leipzig oder zu Planungen an früheren Tagebaulöchern wie dem Concordiasee bei Nachterstedt. In Stellungnahmen geht es um Uferstreifen und ehemalige Flussarme, aber auch um Gehölzstreifen entlang von Feldern – ein Thema, das Liste bereits in den letzten DDR-Jahren beschäftigt hat. Damals schon hat er gelernt, Umwelt und Landschaft in größeren Zusammenhängen zu betrachten. Um Flüsse etwa hätten sich damals Behörden gekümmert, die nicht nur bis zur Bezirksgrenze dachten, sondern das gesamte Flusssystem betrachteten. Es ist eine Struktur, die er auch heute für sinnvoll hielte.

Der Verein hat heute 110 Mitglieder, außerdem kooperieren elf Institutionen wie das Landesamt für Archäologe als Mitglieder mit AHA. Auf eine offizielle Anerkennung, die ihm auch ein Klagerecht als Verband eröffnen würde, hat der Verein bisher verzichtet – aus prinzipiellen Gründen, sagt Liste, der einst auch als sachkundiger Bürger im Stadtrat Halle mitwirkte und im Hauptberuf heute beim Jobcenter Halle beschäftigt ist, dort den Personalrat leitet. Bei AHA arbeitet er wie alle seine Mitstreiter ehrenamtlich.

AHA begrüßt Entscheidung der Landesdirektion Sachsen, fordert aber weiterhin und verstärkt umweltverträgliche Nutzung der Neuseen- und Auenlandschaft in den Städten Leipzig und Markkleeberg ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vertritt fortgesetzt die Auffassung, dass der Beschluss des Sächsischen Landtages, der zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vom 2. April 2014 führte, die rechtliche Grundlage für eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen geschaffen hat. Diese Entscheidung des Landtages zeugt weiterhin von der Schaffung einer weiteren ökologischen Fehlentscheidung der damals in Sachsen regierenden Koalition aus CDU und FDP unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich, welche in der nunmehrigen CDU/SPD-Koalition leider keine Änderung gefunden hat. Darüber hinaus zeugt dies weiterhin von einer nicht ausreichenden Berücksichtigung gegenüber den vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) gesammelten und beigebrachten 11.231 Bürgerunterschriften, welche sich für eine umwelt- und naturverträgliche Nutzung der 4 Seen sowie der Fließgewässer im Raum Leipzig und Markkleeberg ausgesprochen hatten und sich somit gegen diese verheerende Änderung des Sächsi-schen Wassergesetzes und deren Folgen gewandt hatten.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Erteilung des generellen Freibriefes mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnten.

Ganz besonders bedroht ist der ökologisch bedeutsame Floßgraben durch verstärkten Wellenschlag und nachfolgendem Ausbau zum bloßen Bootskanal. Trotz des von Leipziger Naturschutzverbände erarbeiteten Schutz- und Nutzungskonzept und von elf Akteuren eindringlich vorgetragenen Forderungskatalogs mit 13 Punkten sowie in der damit gekoppelten Verkennung des notwendigen Schutzbedürfnisses des Teils der Leipziger Auenlandschaft, beabsichtigt die Stadt Leipzig im Herbst 2014 mit aller Kraft dem motorisierten Bootsverkehr endgültig zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei bietet der Floßgraben einen sehr wichtigen Bestandteil in der Arten- und Strukturvielfalt der Leipziger Aue. Ein besonderes Merkmal dabei stellt der europäisch nach der Fauna – Flora – Habitat (FFH) – Richtlinie und nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützte Eisvogel dar. Die angedachte sogenannte Umsiedlung bzw. medienwirksam angekündigte Schaffung elf neuer Brutstandorte in der Leipziger Aue stellt eine Mogelpackung dahingehend dar, weil ja neben der garantierten Vergrämung des Eisvogels im Floßgraben, keine neuen Lebensräume entstehen. Es ist eher vorgesehen auch hier wieder Eingriffe in vorhandene Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen. Dabei gilt es zwingend große, zusammenhängende schützenswerte Lebensräume nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern Ausweitungsmöglichkeiten zuzulassen und nicht durch Zerschneidung durch Verkehrstrassen, wozu ein motorbootbelasteter Floßgraben zweifelsohne gehören würde, weiter zu partikulieren. Noch dazu klare Verschlechterungsverbote nach europäischem Recht in dem zum Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) und zum FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ bestehen. Desweiteren verstößt die Motorisierung der Gewässer gegen das Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche zur Verbesserung und nicht zur Verschlechterung der Qualität des morphologischen Zustandes und des Wassers der jeweiligen Gewässer führen soll. Ebenso ist nunmehr auch mit weiteren Ausbaumaßnahmen, verbunden mit einer zügellosen Ausweitung des motorisierten Bootsverkehrs im Bereich der Neuseenlandschaft, der Pleiße und Weißen Elster zu rechnen, welche zu einer unverantwortlichen räumlichen und quantitativen Ausweitung der Störungen bis Zerstörungen einer bereits sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft in der Bergbaufolgelandschaft, aber auch in der umgebenden ökologisch sehr bedeutsamen Auenlandschaft führt. Der AHA hält es aber eher für bedeutsamer und wichtiger die einstige Auenlandschaft, welche sich nun sich vielerorts als sukzessive Bergbaufolgelandschaft entwickelt, über Biotop- und Grünverbundräumen mit den bestehenden Auenlandschaften an Weißer Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässer vernetzt. Dies dient nicht nur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsräume, sondern bietet Gelegenheit zur Entwicklung eines natur-, landschafts- und umweltverträglichen Tourismus. Nach Vorstellung des AHA ließe sich diese räumliche und ökologische Vernetzung auch mit Maßnahmen der Umweltbildung und Informationen zur Archäologie, Geologie sowie Heimat- und Bergbaugeschichte verbinden.

In der Neuseenlandschaft, welche sich u.a. in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg befinden, bedeutet die auf der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes basierende massive Beförderung des Motorbootverkehrs und eine uneingeschränkte Nutzung des Floßgrabens nun, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr nunmehr der Vergangenheit angehören. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden bzw. zu befürchten. Darüber hinaus hat eine Umsetzung der automatischen Schiffbarkeit per Gesetz zur Folge, dass nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten neuen Beeinträchtigungen von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA nunmehr die Bevölkerung zum Widerstand gegen diese nunmehr durch den Landtag verabschiedete Änderung des Wassergesetzes sowie des zunehmenden massiv voranschreitenden Demokratieabbaus auf, welcher sich im konkreten Fall in einer totalen Ignoranz von 11.231 Bürgerunterschriften gegen diese Gesetzesnovellierung artikuliert. Gerade das Junihochwasser 2013 hatte wieder einmal klar verdeutlicht, dass nur ein sorgsamer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft und eine damit gekoppelte Qualität als Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen die Lösung sein kann und dazu u.a. nur ein nachhaltiger, natur-, landschafts- und unweltverträglicher Tourismus auf dem Land, im Wasser und in der Luft passt.

Der nunmehrig in einer „Resolution der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 15. März 2016“ sehr massiv vorgetragene Feldzug der Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Schleifung sämtlicher Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft zu Gunsten eines ungehemmten Wassertourismus mit ungehinderten Bootsverkehr und Verbauung jeglicher Art zeugt davon, dass diese Organisation kein Gespür für ökologische Belange besitzt. Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat offenbar vergessen, dass schon einmal menschliches Handeln durch Bergbau tiefe Wunden in diese Auenlandschaft gerissen hat und dass der politische Wandel in den Jahren 1989/1990 denjenigen endgültig Gehör verschafften, welche diese Zerstörungen von Anfang an kritisierten und deren Stopp bewirkte. Nunmehr gelang es der Natur mit und ohne menschlicher Hilfe, aber mit derer Duldung Natur- und Landschaftsräume wieder entstehen zu lassen, welche im engen Verbund mit den erhalten gebliebenen Auengebieten, aber auch einzeln, als arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren.

Diese Prozesse zu Gunsten gnadenlosen Profits zu stoppen bzw. wieder zu zerstören, ist offenbar das erklärte Ziel der Verantwortlichen der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig. Wer Verantwortung wahrnehmen möchte, stellt sich diesen unverantwortlichen Thesen und Vorstellungen entgegen. Offenbar verfolgt die IHK noch immer das Ziel wirtschaftliche Interessen gegen Umwelt, Natur und Landschaft umzusetzen und somit die diesbezüglichen Bürden aus der Vergangenheit und Gegenwart noch weiter in die Zukunft zu tragen und weiter zu mehren. Das Denken dieser Leute ist weit in der Vergangenheit stehengeblieben und zeugt deutlich davon sich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sich daraus ergebenden Notwendigkeiten zu verschließen. Wer noch immer schnellen privaten Profit auf der Basis der Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft propagiert und die daraus entstehenden Folgen der Gesellschaft aufbürden möchte, handelt unverantwortlich und reaktionär.

Der AHA begrüßt jedoch ausdrücklich, die mit Pressemitteilung vom 28.07.2016 bekanntgegebene Entscheidung der Landesdirektion Sachsen „das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit (EdS) auf den Leipziger Stadtgewässern (Abschnitte des Elsterflutbettes, Pleißeflutbett, Karl-Heine-Kanal sowie Abschnitte der Stadtelster und des Elstermühlgrabens“ auf der Basis naturschutzrechtlicher Fachgutachten einzustellen. Aus der Sicht des AHA ist das ein erster, sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, welcher seine Fortsetzung in dem „Abschluss der Verfahren im Leipziger Neuseenland, die die Feststellung der Fertigstellung (FdF) für die allgemeine Schiffbarkeit auf dem Zwenkauer See, Cospudener See, Markkleeberger See und Störmthaler See sowie den beiden Schleusenkanälen zwischen den genannten Seen (Störmthaler Kanal, Harthkanal)“ in gleicher Richtung haben sollte.

Auf jeden Fall ist der AHA bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, die Landesdirektion Sachsen auf dem richtig eingeschlagenen Weg fachlich-argumentativ zu begleiten. Der AHA ruft ferner die Bevölkerung auf, diese richtige und begrüßenswerte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen zu unterstützen sowie weiter derartig anstehende Verfahren in die gleiche Richtung entwickeln zu lassen! Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hält es der AHA für dringend notwendig sich entsprechend fachlich-inhaltlich und personell-strukturell zu organisieren. Wer sich generell ehrenamtlich für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Neuseenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Selke durch

Die ca. 70 km lange Selke, ihre Aue und die angrenzenden Gebiete gehören zu den ökologisch und strukturell bedeutsamsten Landschaften im mitteldeutschen Raum. Ein großer Teil dieses Territoriums ist deshalb auch als Naturschutzgebiet gesichert. Jedoch gefährden u.a. Hochwasserstaudammpläne bei Strassberg und Meisdorf sowie andere bauliche Begehrlichkeiten das Refugium.

Um auf die Bedeutung, die damit verbundene Schutzwürdigkeit und auf das umfassende Bedrohungspotenzial hinzuweisen und eigene Vorschläge unterbreiten zu können, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 06.08.2016 eine ca. achtstündige Ganztagesfahrradexkursion entlang der Selke ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben durch.

Im Rahmen der Fahrradexkursion lässt sich u.a. die Vielfältigkeit des Einzugsgebietes der Selke deutlich nachvollziehen. Während im Ober- und Mittellauf vorrangig bergiges Umland das Bild prägen, dominieren im unteren Lauf weitläufigere Auenlandschaften. Zum Abschluss ist vorgesehen die interessante Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben mit seinen Gehölzbesonderheiten, Wasser-, Wiesen- und Sukzessionsflächen zu besichtigen.

Desweiteren beabsichtigt der AHA im Rahmen der Fahrradexkursion aber auch aufzeigen, wie ein Jeder an dem Schutz und Erhalt der Selketal, ihrer Aue und ihres Einzugsgebietes mitwirken kann. In dem Zusammenhang möchte der AHA ferner für seine im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Gliederungen Arbeitsgruppe Selke und Ortsgruppe Gatersleben werben.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion werden gebeten wetterfeste Kleidung und Rucksackverflegung mitzubringen.

Treff: 13.00 Uhr Bahnhof Stiege
Ende: Bahnhof in Gatersleben

AHA hält eine nachhaltige Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Saale dringend geboten

Bekanntlich setzt sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für den Schutz, Erhalt und einer darauf aufbauenden Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften sowie der angrenzenden Gebiete und Landschaften ein. Dem diente auch eine Fahrradexkursion am Samstag, den 23.07.2016 durch die Auen von Elbe und Saale sowie der angrenzenden Agrarlandschaft von Schönebeck bis zur Einmündung der Saale in die Elbe.

Das erste Ziel bildete dabei der ca. 12 ha große Bürgerpark Salineinsel in der Stadt Schönebeck (Elbe). Der Bürgerpark Salineinsel entstand in den Jahren 2010 und 2013 aus einer ehemaligen Industriebrache, wo im Jahr 1704 ein staatlicher preußischer Salinebetrieb entstand und im Jahre 1967 die letzte Siedung von Salz stattfand. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten grundsätzlich die Entwicklung und Gestaltung des Salineparks. In dem Zusammenhang halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für wichtig, dass die bestehenden Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen unbedingt erhalten bleiben müssen und ggf. Erweiterungsflächen erhalten sollten. Diese Flächen dienen vielen Tieren und Pflanzen als Lebens- und Rückzugsraum und werten zudem das Landschaftsbild auf. Zudem empfehlen die Exkursionsteilnehmer der Stadt Schönebeck (Elbe) die Rasenflächen in Wiesenflächen umzuwandeln, was durch erhebliche Verringerung der Mahd erreichbar ist. Diese Wiesen dienen ebenso wie die Hochstaudenflächen durch zahlreiche blühende Pflanzen zahlreichen Insekten als Nahrungsraum, aber auch zur Vermehrung. So fungieren z.B. ferner die Wilde Möhre dem Schwalbenschwanz, die Knoblauchsrauke dem Aurorafalter, die Große Brennnessel dem Tagpfauenauge, dem Admiral und dem Kleinen Fuchs sowie die Luzerne dem Bläuling zur Eiablage. Von daher ist ein sensibler Umgang mit den Gehölz-, Wiesen und Hochstaudenflächen dringend geboten.

6-Schönebeck-Blick Von Salinebrücke Nach Südosten Auf Salinekanal (1)

6-Schönebeck-Blick Von Salinebrücke Nach Südosten Auf Salinekanal (1)

Weiterlesen

« Ältere Beiträge