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Gemeinsame Petition mit der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt

Petition: Keine Vorverlegung des Deiches und nachhaltiger Hochwasserschutz in Halle  (Saale) 

Bitte verhindern Sie mit allen politischen Mitteln die Vorverlegung des Gimritzer Deiches in  Halle (Saale), geplant durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft  (LHW) und stoppen Sie den „vorgezogenen Maßnahmebeginn“ durch das  Landesverwaltungsamt, um zu verhindern, dass in Halle das Hochwasserabflussprofil um 170  m eingeengt und somit das Hochwasserrisiko für die ganze Stadt erhöht wird.  

Eine Ertüchtigung des Gimritzer Dammes in der vorhandenen Linienführung, die  Herausnahme der Gebäude und künstlichen Geländeerhöhungen im Deichvorland  entsprechen einem nachhaltigen wasserökologischen Schutz im Rahmen einer ganzheitlichen  Hochwasserschutzstrategie des Landes Sachsen‐Anhalt. Dazu gehören die Rückgabe von  Altauen als Retentionsraum sowie ein besonders auf den Hochwasserschutz orientiertes  Talsperrenmanagement. Da der Deich erheblich erhöht werden soll, bedarf es dringend direkt  begleitender, präventiver Ausgleichsmaßnahmen für die Gebäude der weiteren Altstadt  Halles.  

Wir bitten Sie herzlich und dringend, unser Anliegen in einer Anhörung vortragen zu dürfen. 

Begründung: 

Der Deich zum Schutz von ca. 30.000 Menschen der Neustadt Halles westlich der Saale ist  zwar sicherlich nicht alternativlos, sollte aber aufgrund der gegenwärtigen gesellschaftlich  spannungsgeladenen Situation so rasch wie möglich erfolgen. Die Obhut von 5.000 Menschen  auf der rechten Flussseite der Saale, die im Gegensatz zur Neustadt vom Hochwasser 2013  stark betroffen wurden, darf durch diese Maßnahmen jedoch keinerlei Beeinträchtigung  erfahren. Dies wäre möglich, wenn statt der gegenwärtigen Planung der Ausbau von  Retentionsflächen bzw. ein geändertes Talsperrenmanagement ins Zentrum der Bemühungen rücken würden. 
Stattdessen wird in Halle ohne ein übergreifendes Hochwasserschutzkonzept der Gimritzer Deich durch 
die Neuplanungen des LHW in das Hochwasserabflussgebiet  vorgerückt, auf diese Weise 7,84 ha Retentionsraum vernichtet und das Talprofil erheblich  eingeengt. Selbst der LHW weist durch diese Maßnahmen eine Wasserspiegellageerhöhung von ca. 2‐4 cm aus, wobei wir die Grundlage dieser Modellierung als sehr ungenau und  verharmlosend betrachten. In das Simulationsmodell sind Daten eingegangen, die die  örtlichen Gegebenheiten nicht berücksichtigen. Die weit an die Wilde Saale herangeführte  Hochwasserwand soll fast quer zum Abfluss angeordnet werden. Hier wird ein  Abflusshindernis geplant, das die Hochwassergefährdung erhöht.  

Solche Planungen widersprechen sowohl den EU‐Richtlinien zum Hochwasserschutz, den  Richtlinien der Sonderumweltministerkonferenz vom September 2013 und den uns bekannten  gesetzlichen Bestimmungen, etwa den §§ 76, 77 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes.  Ebenfalls den gesetzlichen Grundlagen widerspricht, dass statt dem notwendigen  Planfeststellungsverfahren für einen Neubau ein Plangenehmigungsverfahren angestrebt  wird. Zur geplanten Ausführung kommt die einzige Variante, die den Auenwald beeinträchtigt  und zwei geschützte Biotope vernichtet. Dies widerspricht § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes.  Das Landesverwaltungsamt hat trotz der hochstrittigen Angelegenheit auf eine  Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet und am 26. September 2014 einen vorzeitigen  Maßnahmebeginn genehmigt. Grundsätzlich wird die Mauer um fast einen Meter höher  gebaut werden als der bisherige Gimritzer Damm. Bisher wurden der Öffentlichkeit keinerlei  Entlastungs‐ oder Ausgleichsmaßnahmen im Oberlauf der Saale für die Erhöhung des  Hochwasserstandes infolge der Abflusseinengung vorgestellt. 

Halle besitzt durch die vielen Gewässerverzweigungen in der Stadt eine sehr schwierige  Situation, die den Hochwasserschutz zu einer sehr anspruchsvollen Angelegenheit macht.  Nicht alle Einwohner können mit technischen Anlagen versorgt werden. Deichbauten zum  Schutz des Einen führen zwangsläufig zu einer Benachteiligung des Anderen. Lediglich der  Gewinn von neuen Retentionsflächen bietet einen ausgewogenen und nachhaltigen Schutz für  alle Menschen, auch über Halle hinaus. Sich nicht mit immer höheren Deichen abzuriegeln  bedeutet notwendigerweise, die Gefahr zuzulassen und die Häuser für den Hochwasserfall  baulich zu ertüchtigen. Retentionsraumgewinn und bauliche Ertüchtigung von Häusern  müssen daher (besonders bei dem geplanten Deichneubau) Hand in Hand gehen. Dazu sind  dringend finanzielle Förderprogramme notwendig, die auch private Hausbesitzer in die Lage  versetzen, ihre Häuser ohne Verlust von Flächen mit Hochwasserschotten und  Schutzvorrichtungen zu sichern und entsprechend der Hochwasserfibel baulich zu ertüchtigen.  Als Förderbedingung könnte hier der Abschluss einer Hochwasserversicherung formuliert  werden, der Betroffene zur privaten finanziellen Vorsorge im Schadensfall zwingt. Solche  baulich‐präventiven Maßnahmen konnten aus der Hochwasserhilfe leider nicht finanziert  werden, was mitunter schon groteske Züge besitzt. Wider besseren Wissens musste z. T.  aufgrund der Förderbedingungen auf ein hochwassersicheres Bauen verzichtet werden. Für  die Stadt Halle sind präventive Förderprogramme unerlässlich, weil die Benachteiligung der  Altstadtbewohner die Menschen ansonsten zu Klagen gegen den Bau der abflussmindernden Mauer zwingt, obwohl sie die Ertüchtigung des vorhandenen Dammes grundsätzlich  unterstützen und das hohe Schutzbedürfnis in der Neustadt anerkennen.  

Es ist dringend erforderlich, den LHW und das Landesverwaltungsamt auch mit politischen  Mitteln auf diese Mängel des geplanten Bau‐ und Genehmigungsverfahrens hinzuweisen und  das Planungsverfahren dementsprechend zu korrigieren. Grundsätzlich muss der LHW auf  eine nachhaltigere Hochwasserschutzpolitik verpflichtet werden. Gegenwärtig sind in  Sachsen‐Anhalt zahlreiche Deiche geplant, die großflächig Retentionsräume vernichten. Dies  wird in der Summe erhebliche Auswirkungen auf die Unterlieger haben. § 77 des  Wasserhaushaltsgesetzes bestimmt, dass Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als  Rückhalteflächen zu erhalten oder rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu  treffen sind. 

Die Petenten halten es für dringend geboten, für die gesamt Stadt Halle (Saale) eine aktuelle  und nachhaltige Hochwasserkonzeption zu erstellen, welche in eine  Gesamthochwasserkonzeption der Saale und ihrer Nebengewässer einzubetten ist.  Notwendig ist eine Rückgabe von Hochwasserausbreitungsräumen, die Verringerung von  Versiegelungsflächen und andere Maßnahmen, die einer Verschärfung von  Hochwasserereignissen entgegenwirken. 

Haben wir wirklich zu viel Wild ? – Reaktion auf den Beitrag „Keine neuen Schutzzäune für Bäume“ von Wilfried Neiße, „Neues Deutschland“ vom 10.10.2014, Seite 10 – Brandenburg

Die bestimmt sachlich geschilderte räumliche und flächenmäßige Darstellung der Wälder in Brandenburg sowie deren stockenden Erweiterung der Artenstruktur geben bestimmt die tatsächlichen statistischen Zustände dieser Gebiete wieder. Was aber vollkommen unverständlich erscheint, ist wieder einmal die Einschätzung zu den Wildbeständen, welche sich ausschließlich über die Abschüsse beziffern sowie der gesichteten Bestände in Waldgebieten und angrenzenden Feld- und Siedlungsgebiete definiert. Daraus lassen sich überhaupt keine ernsthaft belastbaren Zahlen zu den Wildbeständen ableiten. Zumeist gelten Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild als explosionsartig ansteigend, weil sich deren Abschüsse steigern, vermehrt Wildunfälle auftreten und die Tiere zunehmend in Siedlungs- und Wohngebiete der Menschen drängen. Was schlägt dazu das Agrarministerium in Brandenburg -im Chor mit den Fachressortkollegen im Bund und anderen Ländern vor? Die Jäger sollen mehr Wild schießen. Als Argumente kommen da immer wieder der Schutz der Gehölzbestände in den Wäldern, Verringerung von Wildunfällen und der Schutz menschlicher Siedlungen. Nun stellt sich die ernsthafte Frage: Haben sich die Bestände an Wild tatsächlich so dramatisch erhöht ? Wer hat den Mal eine ernsthafte wissenschaftlich fundierte Zählung des Wildes vorgenommen ? Auf welchen Flächen fanden bzw. finden derartige Inventuren statt ? Bis jetzt konnte man keine belastbaren Daten finden, außer dass man immer wieder die Bezifferung der Abschüsse als Maß der Dinge ansetzte und zusätzlich die „gefühlte“ Zunahme in Folge von vermehrten Auftreten von Wild in Siedlungsgebieten zu Grunde legte und legt. Nur auf dieser eher dürren und zutiefst unwissenschaftlichen Basis Schlussfolgerungen zu Wildbeständen zu treffen, ist mehr als zweifelhaft. Könnten nicht eher andere Faktoren einen scheinbar extrem steigenden Wildbestand vortäuschen ? Dazu zählen zu aller erst, dass noch immer auf ausgedehnten Agrarflächen Gehölzflächen und –streifen fehlen und somit weitläufig ausgeräumte Industrielandwirtschaftsflächen auch das Bild Brandenburgs prägen. Hinzu kommt die Reduzierung der ackerbaulichen Vielfalt von einst 25 auf maximal 6 Kulturen. Vorrangig prägen aus verschiedenen Gründen Mais und Raps die Agrarlandschaft, da hier am besten der Steuer- und Gebührenzahler eine Schröpfung über EU, Bund und Länder erfahren kann. Um genügend Fläche zu haben stören Gehölzstreifen und –inseln. Nur diese sind auch als Lebensraum für das Wild notwendig. Die meisten Tiere brauchen Feld und Wald auf dem engsten Raum, so dass sie sich verstärkt in den bestehenden Fläche konzentrieren. Auf dem Großteil der Ackerflächen fehlt das Wild weitegehend, was durch massenhaften Mais- und Rapsanbau zudem ebenso wie Greifvögel und Eulen ihres Nahrungsraumes beraubt sind. Dies und Großtechnik ermöglichen auch dem Hasen erschwert Standorte für Schlaf- und Wurfsassen zu finden. Das Schwarzwild, was sich dagegen im Mais pudelwohl fühlt, gelangt durch den großflächigen Anbau von Mais bis an die Siedlungsgebiete heran, wo auf einstigen Nahrungsgebieten und Wanderrouten nun Einfamilienhäuser mit anschließenden Gärten befinden. Als Essenabfalldeponie degradierte Komposthaufen sowie frisches Grün bieten sich zusätzlich als Nahrungsquelle an.

Eine Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen engen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Die tagtägliche bundesweite Flächenversiegelung schlägt mit etwa 80 ha und in Brandenburg mit durchschnittlich 3,2 ha zu Buche. Selbst der vom Umweltbundesamt für Brandenburg gesetzte Zielwert für den Zeitraum von 2017 bis 2020 von 1,3 ha pro Tag liegt noch in weiter Ferne. Insofern zeigt auch der Beitrag von Wilfried Neiße wieder deutlich auf, dass die falsche Ursachenbestimmung und –bewertung zu verheerenden Schlussfolgerungen führen. Anstatt endlich eine Wiedererhöhung der Artenvielfalt der Agrarlandschaft mit der Wiedererhöhung der Anzahl der Anbaukulturen sowie einer umfassenden Flurholzbegrünung, was übrigens bereits die Volkskammer der DDR sowie die Räte der Bezirke im Frühsommer 1989 in Form von Flurholzprogrammen verabschiedeten, in Gang zu setzen, setzt man die bisherige Praxis der Kultur- und Landschaftsarmut fort. Diese Maßnahmen lassen sich sehr gut mit der Schaffung von mindestens beidseitig 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang von Gewässern verbinden, welche im Komplex mit den vorgenannten Maßnahmen zur Verbesserung von Biotop- und Grünverbünden, zur Verringerung von Wind- und Wassererosion sowie als Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten beitragen können.

Hinzu kommt noch die häufig vorhandene märchenhaft begründete Ablehnung der Ausbreitung des Wolfes, welche bei einer Straßendichte in Deutschland im Umfang von durchschnittlich 646 m je km² und in Brandenburg zwar unterdurchschnittlichen 418 m je km², zu massiven Einschränkungen in den Jagdrevieren führt. Jedoch mit dem Vordringen des Wolfes vom Osten und des Luchses von Westen und Südwesten rücken Tiere in einstige Lebensräume vor, wo sie schon einst die Spitze der Nahrungskette bildeten. Hinsichtlich der Waldentwicklung haben Beobachtungen nachgewiesen, dass angepflanzte Gehölze eher als umfassende „Kostproben“ dem Wild zum Opfer fallen, als sukzessiv entstehende und darauf basierend sich entwickelnde Gehölzflächen. Hier lohnt es sich mal alternativ Gedanken zu entwickeln, anstatt dem jahrhundertalten Reflex nachzugehen und nach vermehrter Bejagung zu rufen. Einem Jäger und Heger müsste das im Gegensatz zum Jäger und Geschäftemacher genauso übel aufstoßen, wie Organisationen und Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt annehmen.

Zeitungsausschnitt:

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014(1)

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014(1)

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014 (2)

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014 (2)

AHA führt Exkursion zum Schillerpark und in das NSG Untere Mulde durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 04.10.2014 eine Exkursion teilweise durch den Schillerpark, zum Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und das Naturdenkmal „Eichendom“ durch. Im Rahmen der ca. vierstündigen Exkursion beabsichtigt der AHA die dringende Schutzwürdigkeit der weitgehend unverbauten Mulde als Bestandteil eines weitläufigen Naturschutz- und FFH-Gebietes sowie des weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreiches als einen wichtigen ökologischen, kulturellen und touristischen Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsraum darzustellen. Darüber hinaus ist seitens des AHA vorgesehen die damit eng verbundene ökologische und kulturelle Bedeutung des Gebietes um die Stillinge und den Schillerpark sowie die umfassenden Bedrohungspotenziale darzustellen. In dem Zusammenhang hat der AHA das dringende und zwingende Bedürfnis seine ablehnende Haltung zu den Plänen der Stadt Dessau-Rosslau eine Nordostumgehung zu bauen und dabei eine neue Muldequerung zu schaffen, zu begründen. Neben der einen grundsätzlichen Tatsache, dass Verkehrsprobleme nicht mit neuen Straßen und Brücken lösbar sind, droht hier eine Zerschneidung wertvoller Kultur- und Naturlandschaft. Bereits der Ausbau der B 184 im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe trägt schon zu erheblichen Störungen und Zerstörungen bei. Der AHA hält es ebenfalls für dringend geboten im Rahmen der Exkursion das Thema Hochwasser sowie seine Vorschläge zum Umgang damit aufzuwerfen. Darüber hinaus möchte der AHA die Zielstellung und die Aktivitäten der Ortsgruppe Dessau-Rosslau sowie das Vorhaben der Entstehung eines Naturerkenntnispfades Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe vorstellen.

Treff ist um 10.00 Uhr Ecke Walderseestraße/Albrechtstraße (ARAL-Tankstelle)

Der Mündungsbereich der Weißen Elster bedarf besonderen Schutz

Während ihres 245,4 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.
Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten. Von daher fordert der AHA immer wieder die Erstellung von miteinander abgestimmten, länderübergreifenden, wissenschaftlichen Konzepten zum Schutz, Entwicklung und Erhaltung der Fluss- und Auenlandschaft ein. Ebenso unterstützt der AHA alle Aktivitäten zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes Weiße Elster, welches die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft zwischen Quelle und Mündung im Blick hat.
Bei allen zu betrachtenden Aktivitäten, gilt es nach Auffassung des AHA, ganz besonders auch den Schutz und Erhalt des Mündungsgebietes der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch besser zu gewährleisten. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohnge- bieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium genießt zudem teilweise den Schutz nach europäischem Recht als Vogelschutzgebiet und nach der FFH-Richtlinie. Entgegen jeglicher Vernunft und unter Ignoranz aller Alternativvorschläge in Hinblick auf Natur, Landschaft, Hydrologie sowie Qualität als Lebens- und Erholungsraum, findet gegenwärtig die Zerschneidungsbebauung für die ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt – Halle/Leipzig-Berlin statt.
Das Mündungsgebiet ist von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, wozu Fließ- und Standgewässer, Feuchtgebiete, Auenwälder- und wiesen, Hochstaudenflächen sowie Streuobstwiesen gehören. Sie dient Weiß- und Schwarzstörchen, Wildgänsen, Rot- und Schwarzmilanen, Mäusebussarden sowie anderen Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum. Abgesehen davon findet hier Hochwasser einen großen Ausbreitungsraum sowie Frisch- und Kaltluftkorridore sorgen in nachfolgenden Siedlungsgebiet für verbesserte Lebensbedingungen. Nunmehr erscheint es für den AHA sehr wichtig der Saale-Elster-Aue bei Halle (Saale) einen besonderen Schutz anzugedeihen. Dazu gehören die Vermeidung und Beräumung von Vermüllungen und Verschmutzungen aller Art sowie die Verhinderung von Schädigungen an Fauna und Flora. Neben den zuständigen Behörden sind dabei insbesondere Flächeneigentümer, die Bevölkerung, Bildungseinrichtungen und Organisationen gefragt. Der AHA möchte daher Interessenten gewinnen, welche im Rahmen seiner ehrenamt- lichen Arbeitsgruppe Saale-Elster-Luppe-Aue daran mitwirken möchten. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de Internet

Bilder Andreas Liste

Herr Dombrowski und die Biber

Wie der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit Entsetzen und Unverständnis Medienmeldungen entnehmen musste, fordert Dieter Dombrowski, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Brandenburg im Namen seiner Fraktion, in Deutschland den strengen Schutz des Bibers zu lockern. Wieder einmal muss der Schutz von Deichen herhalten, um dem Biber wieder an das Fell gehen zu können. Ferner führt er weniger strengere Schutzmaßnahmen für den Biber im EU-Nachbarland Polen an.
Herr Dombrowski hat sich offenbar nicht gründlich genug mit dem Thema Biber, dessen Schutz und der Gründe der dringend notwendigen Beibehaltung des Schutzes beschäftigt.
Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.
Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.
Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.
Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber im Land Brandenburg, sind laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.
Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.
Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte auch Herrn Dombrowski die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.
Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !
Allein im Land Brandenburg bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei in Brandenburg u.a. die Elbe, Oder, Neiße, Havel, Spree und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.
Von daher ergeht seitens des AHA die dringende Aufforderung an den umweltpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dieter Dombrowski sich in seiner Fraktion dahingehend stark einzusetzen, dass die obengenannten Maßnahmen zur Umsetzung kommen und zudem auch im EU-Mitgliedsland Polen die alternativlosen strengen Schutzmaßnahmen Einzug halten. Es ist ja nicht neu, dass die CDU sich häufig an niedrigere Standards orientieren möchte. Das betrifft nicht nur Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutz, sondern auch die zahlreichen und bisher weitgehend ungelösten sozialen und kulturellen Fragen und Probleme. Leider steht sie hierbei mehr oder minder nicht alleine im europa-, bundes- und landespolitischen Raum da.

AHA führt Fahrradrundexkursion in das Untere Saaletal und das östliche Harzvorland durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 06.09.2014 eine ca. achtstündige Fahrradrundexkursion in das Untere Saaletal und das östliche Harzvorland zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Lutherstadt Eisleben mit folgenden Schwerpunkten durch:

Geschützter Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Dölauer Heide, Naturschutzgebiet (NSG) Lintbusch, Einmündung des Würdebaches in die Salza in Köllme, LSG Salzatal, NSG Salzabogen, Kernersee, Bindersee, LSG Süsser See, Einmündung der Bösen Sieben in den Süssen See bei Lüttchendorf, LSG Laweketal, Einmündung der Laweke in Zappendorf, Einmündung der Salza in die Saale in Salzmünde, Roitzschwerder/Die Aue und Hechtgraben.

Ein Abstecher von Wormsleben zur Lutherstadt Eisleben entlang der Bösen Sieben richtet sich nach dem Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und wird dann vor Ort entschieden.
Im Rahmen dieser großräumigen Fahrradrundexkursion beabsichtigt der AHA eine Veranschaulichung der vielfältigen ökologischen Bedeutung dieser arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturräume. Ferner ist es Sinn dabei die Schutzwürdigkeit und Bedeutung sowie die bestehenden Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft in dieser Region aufzuzeigen und mit den Exkursionsteilnehmern vor Ort zu erörtern und zu diskutieren. In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA eigene Vorstellungen zur Entwicklung, zum Schutz und zu Betreuung dieses großräumigen Gebietes darzulegen und zu erläutern. Dabei möchte der AHA Möglichkeiten der Mitwirkung durch Interessenten darstellen und in Aufbau begriffene ehrenamtliche AHA-Gruppen vorstellen.
Treff ist 10:00 Uhr am Eingang „Bergschenke“ in Halle-Kröllwitz, wo auch die Fahrradrundexkursion dann wieder enden soll.

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