Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.

Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.

Ebenso zählt das 277 ha große Naturschutz- und FFH-Gebiet Burgaue im Norden Leipzigs dazu.

Mit Unverständnis und Empörung hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass die Stadt Leipzig im südlichen Auenwald die massiven Abholzungen weiter unvermindert intensiv fortsetzt. Schon die Begründung, dass man die Bestände stabilisieren und Einzelbäume vor Stürmen schützen möchte erscheint nicht nachvollziehbar. Normalerweise sorgen geschlossene Waldsäume und Gehölzbestände für ausreichenden Schutz vor Stürmen. Nur die bisherigen Abholzungen haben unverantwortlicher Weise umfassende Lücken in den Waldgebieten geschaffen, welche nunmehr größere und bessere Angriffsflächen für Stürme bieten.

Nunmehr soll neben den altbekannten Begründungen, das Eschentriebsterben, ebenfalls als Eschenwelke bekannt, für diese Abholzungsmaßnahmen herhalten. Das vom Pilz Hymenoscyphus pseudoalbidus – auch »Falsches Weißes Stengelbecherchen« genannt, stammt aus Ostasien und befällt sowohl junge und alte Eschen. Bislang existieren keine praxistauglichen Bekämpfungsmaßnahmen. Somit lässt sich momentan eine Ausbreitung nicht verhindern. Die nunmehr durchgeführten Abholzungen bergen jedoch durch die mögliche Aufwirbelung von Sporen und des Abtransport des Holzes eher die Gefahr, die Ausbreitung des Pilzes und des damit verbundenen Eschentriebsterbens zu beschleunigen.

Die immer wieder dargestellte Behauptung des Oberförsters Andreas Sickert, dass die fortgesetzten forstwirtschaftlichen Zerstörungen in den Leipziger Auenwälder sei mit den Naturschutzvereinen und –verbänden entspricht zudem keinesfalls der Realität.
Der AHA muss immer feststellen, dass große Flächen des Auenwaldes fast vollständig in seiner Zusammensetzung und Struktur nachhaltig Schaden genommen haben. Den Abholzungen fielen Gehölzarten wie Stieleiche, Gemeine Esche, Winterlinde, Rotbuche und vereinzelt Bergahorn zum Opfer. Ferner schädigten bzw. schädigen schwere Räum- und Rücketechnik den Auenwaldboden durch Bodenverdichtungen sowie tiefen und breiten Fahrrinnen.

Die bisher vorgeschobene Begründung, dass mit den Abholzungen zur Zurückdrängung des Spitzahorns führen sollen, haben eher das reine Gegenteil bewirkt. Mit den nunmehr entstandenen Lichtungen sind eher ideale Bedingungen zur Entwicklung des Spitzahorns entstanden und bieten verstärkt Stürmen Angriffsflächen. Wenn man bedenkt, dass man weiteren Auenwald im Naturschutzgebiet Burgaue bis zum Jahre 2030 bis zu einer Fläche von ca. 13,5 ha derartig zerstört und verwüstet haben möchte, dann gilt es nunmehr sich verstärkt für einen nachhaltigen Schutz der Auenwaldbestände einzusetzen und gegen diesen skandalösen Frevel vorzugehen.

Der AHA hält es für außerordentlich dringend notwendig, Auenwälder generell als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang sieht es der AHA für geboten an, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind sowie den europäischen Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie genießen und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Insbesondere auch der Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie schreibt ein Verschlechterungsverbot vor. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren.

Der AHA hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer und zielführender, die Eintiefung der Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Ausweitung der Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte neben der Wirkung für den Hochwasserschutz ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen.

Gleiches trifft auch für die beiden größten Nebengewässer der Weißen Elster im Stadtgebiet von Leipzig –Pleiße und Parthe- zu.

Im Zusammenhang mit den fortgesetzten Abholzungen in den Auen Leipzigs und ihres Umlandes, so z.B. im NSG Burgaue , hält es der AHA nunmehr für dringend geboten die Öffentlichkeit durch verschiedene Aktivitäten auf den dringend notwendigen nachhaltigen Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Leipziger Aue, ihrer Wälder, Wiesen, Gewässer und Hochstaudenflächen hinzuweisen sowie ihre Bedeutungen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und Ausbreitungsraum für Hochwasser darzustellen. Darüber hinaus gilt bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung den dafür sensiblen Blick zu schärfen.

In dem Blickfeld betrachtet, fordert der AHA den Freistaat Sachsen sowie die Stadträte in Leipzig und Schkeuditz auf, die Verantwortlichen des Talsperrenbetriebes sowie der Forstbehörden aller Ebenen sofort in die Schranken zu weisen bzw. personelle Konsequenzen folgen zu lassen.
Der AHA drängt ferner mit sehr hohem Nachdruck darauf, die Fällungen in bzw. an den Auenwäldern in den Städten Leipzig und Schkeuditz, so z.B. auch im und am Naturschutzgebiet Burgaue sowie in den Auenwäldern von Parthe und Pleiße und ihrer Mündungsgebiete in die Weiße Elster unverzüglich und unwiderruflich zu stoppen.

Wer sich ebenfalls für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Anhang: Eschentriebsterben Merkblatt August 2016